Ab 1 Januar 2019 müssen Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 15% auf den Eigenbeitrag des Arbeitnehmers leisten, soweit durch die Entgeltumwandlung eine Sozialversicherungsersparnis generiert wird. Der Zuschuss ist maximal bis zu einer Umwandlungshöhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West zu leisten. Bei Bestandsverträgen gilt die Regelung ab dem 01.01.2022. Tarifvorbehalt ist zu beachten […]
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