Geschäftsführer und Vorstände haben eines gemeinsam: Ihre Rechte und Pflichten sind in einem sogenannten Anstellungsvertrag geregelt. Damit sind sie keine Arbeitnehmer und können sich nicht auf Arbeitnehmerrechte wie das Kündigungsschutzgesetz berufen. Ein Risiko, das sich durch den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz abmildern lässt. In Zeiten, in denen die Risiken für die Unternehmen immer komplexer werden, steigen die Anforderungen […]