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Der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen und für deregulierte Pensionskassen sinkt zum 1. Januar 2012 auf 1,75 Prozent. Bestehende Verträge sind davon nicht betroffen. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat entschieden, den Höchstrechnungszins mit Beginn des neuen Jahres von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent abzusenken. Der neue Rechnungszins gilt nur für Neuabschlüsse. Bestehende Verträge, die noch vor […]