Ihre Werkshalle brennt nieder. Sie sind versichert und möchten eine neue Halle errichten. Neben dem Zeitwert ist in Ihren Versicherungsbedingungen auch der Ersatz des Neuwerts versichert. Den Zeitwertschaden zahlt die Versicherung direkt. Um die sogenannte Neuwertspitze zu erhalten (Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert), muss das Gebäude aber wiederhergestellt bzw. die Wiederherstellung sichergestellt sein. Dabei gelten […]
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