Terrorversicherung: Staatsgarantie für Extremus Versicherungs-AG bis 31.12.2024 verlängert

Terrorschäden sind in industriellen Sachversicherungsverträgen in der Regel nicht automatisch versichert. Bis auf wenige Ausnahmen schließen die hierzulande tätigen Versicherer das Risiko ab einer Gesamtversicherungssumme von 25 Millionen Euro aus. Eine Absicherung muss dann über eine Speziallösung wie zum Beispiel die Extremus-Versicherung erfolgen. Für den Terrorversicherer Extremus Versicherungs-AG wurde 2002 eine Staatsgarantie gewährt, die nun erfreulicherweise bis Ende 2024 verlängert wurde.

Spezialversicherer „Extremus Versicherungs-AG“
Die Extremus Versicherungs-AG wurde im September 2002 von Versicherungsunternehmen wie Allianz, Munich Re, Swiss Re, HDI Global und Deutsche Rück in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung gegründet. Hintergrund waren die Terroranschläge auf das World Trade Center am 11. September 2001. Denn danach bestand für derartige Risiken im gewerblichen, industriellen und institutionellen Bereich weitgehend kein Versicherungsschutz mehr.

Dies gilt zumindest ab einer Gesamtversicherungssumme von 25 Millionen Euro. Verträge, die darunter liegen, enthalten bedingungsgemäß häufig keinen Ausschluss für Terror-Risiken. Hier besteht also – je nach Bedingungswerk – entsprechender Deckungsschutz. Für die Unternehmen mit einer Gesamtversicherungssumme von über 25 Millionen Euro musste jedoch eine Lösung gefunden werden. Die Antwort war die Spezialversicherung Extremus. Diese deckt Terror-Risiken in Deutschland ab einer bestimmten Gesamtversicherungssumme ab. Für das Ausland gibt es inzwischen entsprechende Partner.

Staatsgarantie für die Extremus Versicherungs-AG
Seit 2002 gewährt die Bundesregierung eine Staatsgarantie für den Terrorversicherer Extremus Versicherungs-AG. Damit will der Bund die deutsche Wirtschaft vor den schwerwiegenden finanziellen Folgen terroristischer Anschläge schützen. Konkret bedeutet dies, dass der Bund die Gesamtkapazität des Spezialversicherers von derzeit rund 2,52 Milliarden um 5,98 Milliarden Euro aufstockt. Die aktuelle Jahreshöchstentschädigung liegt damit bei 8,5 Milliarden Euro und beträgt maximal 1,5 Milliarden Euro pro Kunde.

Die Staatsgarantie wurde seit ihrer Gewährung bereits mehrfach verlängert und wäre Ende 2022 ausgelaufen. Wie der Gesamtverband Deutscher Versicherer (GDV) mitteilte, hat das Bundesfinanzministerium kürzlich entschieden, die Staatsgarantie für den Terrorversicherer Extremus Versicherungs-AG um weitere zwei Jahre zu verlängern. Die Staatsgarantie ist nun bis zum 31.12.2024 gesichert und beträgt weiterhin 5,98 Milliarden Euro pro Jahr.

Warum sollten Unternehmen eine Terrorversicherung abschließen?
Terrorismus, politische Unruhen, neue Angriffstechnologien – die Gefahr von Anschlägen nimmt weltweit zu. Eine Absicherung dieser Risiken ist daher für viele Unternehmen wichtiger denn je. Terroranschläge führen nicht nur zu unermesslichem menschlichem Leid, sondern verursachen auch massive wirtschaftliche Schäden.

Neben direkten Schäden am Firmeneigentum können Anschläge auch die Infrastruktur beeinträchtigen und Produktionsprozesse nachhaltig stören. Kommt es dabei gar zu Betriebsunterbrechungen, kann die Höhe des Gesamtschadens schnell existenzbedrohend werden. Gefragt ist also ein individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnittener Versicherungsschutz, der auch Folgekosten wie entgangene Gewinne durch Produktionsausfälle einschließt.

TIPP: Versicherungssummen bei bestehender Terror-Deckung überprüfen!
Bis zu einer Gesamtversicherungssumme von 25 Millionen Euro gilt die Gefahr „Terror“ im Rahmen der Sach- und Sach-Betriebsunterbrechungs-Versicherung je nach Bedingungswerk als mitversichert. Wird diese Versicherungssumme jedoch durch die Meldung von Zu-/Abgängen, inflationsbedingt höhere Versicherungswerte oder die Erhöhung des Wertzuschlages überschritten, entfällt der Versicherungsschutz mit sofortiger Wirkung.

Durch die erheblichen Anpassungen der Wertzuschläge in den letzten Jahren, die sich auch im kommenden Jahr fortsetzen werden, ist dies bereits bei vielen mittelständischen Unternehmen der Fall. Ein entsprechender Hinweis seitens der Versicherer erfolgt jedoch häufig nicht. Wir empfehlen daher, Ihre Versicherungsverträge und -summen zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechende Anpassungen vorzunehmen.

Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung und kümmern uns, sofern gewünscht, um die Einholung eines individuellen Angebotes.

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