Die Pleite des Reisekonzerns Thomas Cook wirft viele Fragen auf: Was passiert, wenn ich bereits meinen Urlaub bezahlt und angetreten habe, aber das Geld nicht bei den Leistungsträgern wie Airline und Hotel angekommen ist? Wer kommt für die Kosten auf, wenn ich im Urlaub festsitze und meine Rückreise in Eigenregie organisiere? In welchen Fällen greift eigentlich die Insolvenzversicherung, die mir nach der Buchung in Form eines Sicherungsscheins ausgehändigt wurde?
Erste Antworten bietet hier der Blog vom Rechtsschutzversicherer Roland:
https://www.roland-rechtsschutz.de/blog/leben-freizeit/thomas-cook-pleite-das-musst-du-wissen
Kann ich meine private Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen?
Sofern Sie privat rechtsschutzversichert sind und die Durchsetzung von Rechtsansprüchen auf Schadenersatz in Zusammenhang mit der Thomas-Cook-Insolvenz prüfen möchten, wenden Sie sich zunächst an die Rechtsberatung Ihres Versicherers.
Die geschulten Mitarbeiter des Versicherers können dann konkrete Fragen beantworten und Auskunft darüber geben, inwieweit der jeweilige Rechtsschutz-Vertrag eventuell anfallende Rechtskosten abdeckt. Außerdem erhalten Sie in der Regel Informationen dazu, wie sie als Betroffene am besten vorgehen.“
Kontakt:
Herr Matthias Nodorf
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1806
mnodof@vsma.org