Immer wenn Güter verkauft werden, geht es auch darum, deren Transport zu versichern. Je nach Vereinbarung liegt dies entweder in der Verantwortung des Käufers oder des Verkäufers. Leider ist es dann doch nicht immer so einfach wie gedacht.

Trotz aller Bemühungen der Politik, eine Vereinfachung im internationalen Warenhandel zu erreichen, wird es immer komplexer, allen Anforderungen gerecht zu werden. Gleichzeitig wächst die Unsicherheit bei den exportierenden Unternehmen, was erlaubt ist und was nicht.

Während zwar ein Export in ein bestimmtes Land grundsätzlich erlaubt ist, heißt das noch lange nicht, dass auch Versicherungsschutz zugunsten des Kunden geboten werden darf – also zum Beispiel „CIF“ oder „CIP“ Lieferungen erlaubt sind.

Einige Länder verbieten es ihren dort ansässigen Unternehmen, Importe im Ausland zu versichern. Andere Länder lassen es zwar zu, dass „CIF Hafen“ oder „CIP Flughafen“ geliefert werden darf, aber eben nicht weiter. Insbesondere dann, wenn man es mit einem längeren Nachlauf zu tun hat – gerade in Ländern wie Indien oder China nichts Unübliches – ist das durchaus von Nachteil. Denn das Verorten eines Schadens am Ende eines solchen Transportes ist nicht einfach und birgt erhebliches Konfliktpotenzial.

Vorsicht

Ein Nichtbeachten von landesrechtlichen Bestimmungen ist keine Alternative, denn bei Verstößen drohen teils empfindliche Strafen. Klar ist, dass eine „verbotene“ Versicherung nicht funktionieren kann.

Darüber hinaus gilt es, die aktuell geltenden Sanktionsregelungen zu beachten. Neben den Sanktionen aus Deutschland und/oder der Europäischen Union erfordern auch die Sanktionen der USA Ihre Aufmerksamkeit, da diese teilweise eine sogenannte „exterritoriale“ Wirkung haben können.

Guter Service

Wenn es darum geht, ob in dem konkreten Fall eine Lieferkondition erfüllbar ist, der Text aus einem Akkreditiv Entwurf übernommen werden kann oder ob weitere Besonderheiten zu berücksichtigen sind: Hier sollte der Transportversicherer schnelle und verbindliche Informationen sowie qualifizierten Support leisten können.

Internationales Versicherungsprogramm

Versicherungsschutz für alle Unternehmen einer Gruppe auf einem weltweit einheitlich hohen Niveau lässt sich letztlich nur über ein koordiniertes internationales Versicherungsprogramm darstellen. Hierfür bedarf es, neben dem international aufgestellten Versicherer, eines international tätigen Versicherungsmaklers.

Die VSMA GmbH ist als 100%ige Dienstleistungstochter des VDMA darauf spezialisiert, genau diese Anforderungen der Mitgliedsunternehmen zu erfüllen. Die Zusammenarbeit mit den großen, unabhängigen Maklernetzwerken und die Auswahl der passenden Versicherer stellen sicher, dass den vielfachen Anforderungen unserer Branche weltweit Rechnung getragen werden kann.

Wertvoller Support

Gerade jetzt, wo die Forderungen der Versicherer nach Prämienerhöhungen immer lauter werden, gewinnt die alltägliche Unterstützung der Mitgliedsunternehmen zunehmend an Bedeutung. Ob es um die Kommentierung von Versicherungsanforderungen, die Unterstützung im Schadenfall oder die weltweite Betreuung Ihrer ausländischen Gesellschaften geht – die VSMA GmbH ist Ihr Ansprechpartner.

Beitragsbild: Travel mania / Shutterstock

Kontakt:
Herr Torsten Wieland
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1543
twieland@vsma.org

 

image_pdfPDFimage_printDrucken