Nach wie vor sind wir jeden Tag aufs Neue mit den Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine konfrontiert. Wie mehr oder weniger zu erwarten war, wirkt sich der Krieg nun tatsächlich in alle Bereiche des täglichen Lebens hinein aus, so auch in die betrieblichen Versicherungen unser Mitgliedsunternehmen. Nachstehend haben wir die aktuellsten Entwicklungen und Konsequenzen für Sie zusammen getragen.
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr mit den bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern zur Verfügung.
Quasi die gesamte westliche Welt, insbesondere die Europäische Union und die USA hatten bereits sehr massive Sanktionen erlassen – diese werden immer wieder „nachgeschärft“ und müssen daher grundsätzlich tagesaktuell bewertet werden. Zu beachten ist allerdings, dass auch die Gegenseite ihrerseits Sanktionen gegenüber den westlichen Staaten erlassen hat. Es gilt zwischenzeitlich mehr denn je zuvor, die aktuelle Sanktionslage und ihre Auswirkungen auf Ihr Geschäft zu beachten.
Unsere (bereits im März 2022 erstmals sorgfältig für Sie zusammengestellten) Informationen halten wir permanent aktuell. Konkrete Hinweise zu den Auswirkungen auf einzelne Versicherungssparten finden Sie im nächsten Abschnitt.
Versicherungsverträgen liegen grundsätzlich Kriegsklauseln beziehungsweise Kriegsausschlüssen zugrunde. Dies betrifft unter anderem Haftpflicht-, Sach- und Technische Versicherungen sowie in eingeschränktem Maße die Transportversicherung. Diese haben vor allem gemeinsam, dass es sich um nicht kalkulierbare und steuerbare Kumulrisiken handelt, die kein Versicherer oder auch Rückversicherer übernehmen kann. Die Kriegsausschlüsse haben zur Folge, dass die Versicherung sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand erstreckt. Der Ausschluss gilt auch nach Beendigung der Kriegshandlungen: Spätschäden als adäquate Kriegsfolgen, wie zum Beispiel infolge unentdeckter Sprengladungen oder Minen, bleiben dauerhaft ausgeschlossen.
In fast allen Versicherungsverträgen sind mittlerweile sogenannte Sanktionsklauseln verankert. Diesen zufolge besteht Versicherungsschutz nur, soweit und solange keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen entgegenstehen. Allen ist gemein, dass sanktionierten Ländern beziehungsweise dem entsprechenden Personenkreis keine Versicherungsleistungen zugänglich gemacht werden dürfen. Dies gilt auch für Versicherte außerhalb der EU. Denn der in der EU ansässige Versicherer darf Geschäfte, die gegen ein EU-Embargo verstoßen, nicht versichern. Selbst dann nicht, wenn diese im Land des Versicherten legal sind. Aufgrund der verhängten Sanktionen dürfen über bestehende Versicherungsverträge keine Versicherungszertifikate zugunsten russischer Kunden mehr ausgestellt werden.
Aktuell werden erste Forderungen von Versicherern nach einem sogenannten „Territorialausschluss“ laut. Es geht konkret darum, dass man für Schadenfälle in den Ländern Russland, Weißrussland und Ukraine grundsätzlich keinen Versicherungsschutz mehr zur Verfügung stellen will. Diese Forderungen sind allerdings „noch“ nicht vereinheitlicht, das heißt, sie können je nach Versicherungssparte und Versicherer unterschiedlich ausfallen. In einen laufenden Versicherungsvertrag ist es den Versicherern nicht möglich, diese zu vereinbaren. Spätestens zur nächsten Verlängerung wird man sich mit diesen Forderungen auseinandersetzen müssen. Die VSMA hält Sie hierzu weiter permanent auf dem Laufenden.
Bei Neugeschäften – auch Ersatzteil und Servicegeschäften – empfiehlt es sich jedoch, diese Entwicklung bereits zu berücksichtigen. Denn es ist nicht auszuschließen, dass diese auch auf bereits begonnene Aufträge und solche in der Gewährleistung Auswirkungen haben.
Nach wie vor können keine Zahlungen von und nach Russland und Weißrussland abgewickelt werden. Es ist also nicht möglich, Prämien- und/oder Schadenzahlungen in diese Länder zu leisten. Die Abwicklung von Schadenfällen wird dadurch erheblich erschwert beziehungsweise unmöglich gemacht. Besondere Aufmerksamkeit sollte man hierbei den Unfallversicherungen und Auslandsreise-Krankenversicherungen in Zusammenhang mit der Entsendung von Mitarbeitern in diese Gebiete schenken.
Ob ein lokaler Versicherungsvertrag in Kraft ist, ob er auch „funktioniert“, sprich ob Schadenregulierungen noch möglich sind, muss immer im Einzelfall betrachtet werden. Kritisch sind auf jeden Fall die lokalen Versicherungsverträge, die über deutsche Programmversicherer rückversichert sind. Sprechen Sie in einem konkreten Fall Ihre bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der VSMA an.
Bei anstehenden Verlängerungen können zurzeit nur rein lokale und unkoordinierte Lösungen angeboten werden. Durch den fehlenden Rückversicherungsschutz über den internationalen Versicherungsmarkt sind die lokalen Kapazitäten sehr beschränkt.
Auch hier kann nur der jeweilige Einzelfall bewertet werden. Daher sprechen Sie – insbesondere, wenn Projekte unterbrochen werden – Ihre bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der VSMA an, um die Möglichkeiten einer Fortführung oder Aussetzung des Versicherungsschutzes prüfen zu können.
Zu berücksichtigen ist, dass Projekte im Maschinen- und Anlagenbau sich von der Anbahnung bis zum Ablauf der Gewährleistung oft über viele Jahre ziehen können. Aussagen zum Bestehen und der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes hingegen können aufgrund der sich immer weiter verschärfenden Sanktionen und der von der Versicherungswirtschaft geforderten Territorialausschlüsse nur als Momentaufnahme getroffen werden.
Nach wie vor gilt, dass grundsätzlich alle Unternehmen, die Wirtschaftsbeziehungen zu Dienstleistern, Kunden, Lieferanten oder Subunternehmen in der Ukraine, Russland oder auch Belarus unterhalten, unbedingt die aktuelle Sanktionslage beachten müssen. Verstöße gegen EU-Sanktionen stellen Straftatbestände beziehungsweise Ordnungswidrigkeiten dar. Details können insbesondere den §§ 18, 19 Außenwirtschaftsgesetz und § 82 Außenwirtschaftsverordnung entnommen werden.
Aktuelle Informationen zu den Sanktionen sind auf der Homepage des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/embargos_node.html sowie über die EU-Seite https://sanctionsmap.eu/#/main und https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions/restrictive-measures-ukraine-crisis/history-ukraine-crisis/ abrufbar.
Wichtig! Natürlich gilt es auch die Sanktionslage aus der „anderen“ Perspektive zu betrachten. Verstöße gegen Sanktionen der Staaten der Russischen Föderation und/oder Belarus können zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Deswegen bedarf es einer genauen, tagesaktuellen Prüfung, ob und gegebenenfalls welche Bestimmungen in dem konkreten Fall gelten.
Nachstehend haben wir für Sie eine Informationsgrundlage – getrennt nach den wesentlichen Versicherungssparten – zusammengefasst.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund der sehr dynamischen Situation können sich jederzeit Änderungen ergeben – hierzu werden wir jeweils aktuell informieren. Grundsätzlich steht Ihnen das Team der VSMA für Ihre Fragen zur Verfügung.
Der Geltungsbereich einer Kfz-Versicherung umfasst Europa in seinen geografischen Grenzen. Dies schließt somit das Gebiet der Ukraine und auch Regionen Russlands ein. Die Kfz-Versicherung bietet Versicherungsschutz für Haftpflicht oder Kaskoschäden. In den vorgenannten Ländern ist Folgendes zu berücksichtigen:
Unsere Empfehlung: Vermeiden Sie nach wie vor Fahrten mit Ihren Kfz in entsprechende Krisengebiete! Es ist davon auszugehen, dass per 01.01.2023 der Geltungsbereich der Kfz-Versicherung angepasst werden wird.
Zurzeit werden Territorialausschlüsse von den Versicherern gefordert. Unabhängig davon wie diese am Ende tatsächlich aussehen – sie werden sich direkt auf den Versicherungsschutz auswirken. Die VSMA hält Sie über die weitere Entwicklung aktuell informiert.
Unternehmen und ihre Entscheidenden unterliegen Sorgfaltspflichten. Sie sollten zum Beispiel bei anstehenden Ausfuhren die aktuellen Sanktionen der EU und weiterer Länder gewissenhaft prüfen. Bei Verstößen gegen Sanktionen können hohe Bußgelder verhängt werden und es bestehen erhebliche Unsicherheiten, ob die Versicherer hierfür einstehen.
Auch hier gilt es, die aktuellen Bestrebungen der Versicherer nach einem Territorialausschluss im Auge zu behalten. Die VSMA wird Sie hierzu weiter informiert halten.
Die meisten Transportversicherer haben die sogenannten „Politischen Gefahren“ für den räumlichen Bereich der kriegerischen Auseinandersetzungen bereits aus den Transportversicherungen herausgekündigt. Lokale Transportversicherungen sind ebenfalls hiervon betroffen. Die „politischen Gefahren“ in der Transportversicherung bestehen aus den Klauseln „Krieg“ sowie „Streik und Aufruhr“. Auch das Beschlagnahmerisiko wurde – sofern dies den Versicherern möglich war – gekündigt.
Hier noch einmal zusammengefasst die angesprochenen Punkte im Detail:
Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an Ihre bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der VSMA.
Es ist – aufgrund der Vielzahl der möglichen Fallkonstellationen – unmöglich, pauschale Handlungsempfehlungen auszusprechen. Es gilt daher rechtzeitig vorab den Kontakt mit dem Versicherer aufzunehmen – insbesondere bei neuen Aufträgen – und die Frage nach dem Versicherungsschutz fallbezogen zu klären.
Aufgrund der aktuellen Einschränkungen im Zahlungsverkehr müssen wir leider davon ausgehen, dass die Versicherer derzeit eher weniger dazu in der Lage sind, ihre vertraglichen Verpflichtungen und Dienstleistungen erbringen zu können. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an Ihre bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der VSMA.
Der VDMA steht seinen Mitgliedsfirmen mit Rat und Tat zur Seite, um die vielen nun aufkommenden Herausforderungen zu meistern. Auf einer gesonderten Serviceseite stellt der VDMA wichtige Informationen und Dokumente bereit und benennt Anlaufstellen und Ansprechpartner. Dieses Informationsangebot wird laufend aktualisiert.