Die anhaltende Instabilität der geopolitischen Ordnung belastet die Transportversicherung zunehmend. In einigen kritischen Regionen haben die Transportversicherer die sogenannten „politischen Risiken“ bereits gekündigt, in anderen Gebieten drohen ähnliche Einschränkungen. International wird zudem die „Five Powers War Clause“ immer mehr zu einem zentralen Thema. Der Artikel fasst die aktuellen Entwicklungen zusammen.

Die negativen Auswirkungen geopolitischer Unruhen auf die Transportversicherung bleiben ein aktuelles Thema. Eine Entspannung ist aktuell nicht zu erwarten. Im Folgenden werden die wichtigsten Entwicklungen und ihre Konsequenzen zusammengefasst.

Region Ukraine, Russland und Belarus
Die „politischen Gefahren“ (Kriegs-, Streik-, Aufruhr- und Beschlagnahmerisiken) für einen territorial begrenzten Bereich im Kriegsgebiet zwischen der Ukraine, Russland und Belarus sowie für ein Gebiet im Roten Meer aufgrund von Angriffen der Huthi-Rebellen wurden bereits von allen Transportversicherern gekündigt. Viele Versicherer haben sogar einen vollständigen Territorialausschluss für diese Gebiete gefordert.

In den Verträgen der VSMA GmbH sind nur stationäre/inländische Risiken, konkret verfügte Lagerungen in den Gebieten und inländische Transporte aus einem der betroffenen Gebiete/Länder in ein anderes Gebiet ausgeschlossen. Transporte durch diese Gebiete gelten weiterhin als versichert, sofern alle geltenden Sanktions- und Compliance-Vorschriften eingehalten werden. Gerade im Hinblick auf die wichtigen Transportrouten der „Seidenstraße“ war dies ein unerlässlicher Schritt, um den zunehmenden Deckungseinschränkungen Einhalt zu gebieten.

Weitere mögliche Krisenherde
Leider muss sich die oben beschriebene Situation nicht auf die genannten Gebiete beschränken. Die sich zuspitzenden Spannungsherde in China/Taiwan, Israel/Palästina und dem Iran haben das Potenzial, die internationalen Lieferketten und damit auch die üblichen Transportwege zu destabilisieren. Versicherer haben bei „politischen Risiken“ ein vertragliches Sonderkündigungsrecht von 48 Stunden. Bei einer Eskalation der Lage in einer anderen Region ist daher zu befürchten, dass die oben genannten Einschränkungen auf weitere territoriale Gebiete ausgedehnt werden.

Auswirkungen der „Five Powers War Clause“
Außerdem ist aktuell die sogenannte „Five Powers War Clause“ ein viel diskutiertes Thema. Diese Klausel betrifft die Kriegsrisikoversicherung und schließt „Verlust, Schaden, Haftung oder Kosten aus, die aus dem Ausbruch eines Krieges (ob mit oder ohne Kriegserklärung) zwischen folgenden Ländern entstehen: Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich, Frankreich, Russische Föderation, Volksrepublik China.“

Im Gegensatz zu den normalen Kriegsklauseln kann diese Klausel ohne Kündigungsfrist wirksam werden. Das bedeutet, dass sie bei Ausbruch eines Konflikts zwischen den genannten Ländern sofort, also auch für laufende Transporte, weltweit wirksam wird. Dies stellt eine immense Deckungseinschränkung dar. Ziel der VSMA wird es daher sein, die Vereinbarung dieser Klausel zu verhindern oder zumindest maximal zu verzögern.

Fazit
Solange sich die geopolitische Lage nicht entspannt, wird es in der Transportversicherung keine Verbesserung im Hinblick auf Deckungseinschränkungen, Sanktionen und Restriktionen geben. Die Zeichnungspolitik der Versicherer wird aufgrund der weltweit unkalkulierbaren Risikokumulation eher noch restriktiver.

In Zeiten anhaltender globaler Krisen gewinnt ein durchdachtes Risikomanagement zunehmend an Bedeutung. Im Bereich der Transportversicherung sind hierbei die Aspekte Verpackung, Verladung und Ladungssicherung zu berücksichtigen. Die VSMA unterstützt Sie gerne bei der Entwicklung eines individuellen Risikomanagementkonzeptes für Ihr Unternehmen.

Beitragsbild: APChanel / Shutterstock

Kontakt:
Herr Torsten Wieland
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1543
twieland@vsma.org

 

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