Gut beraten ist, wer mit den richtigen Versicherungen auf Reisen geht. Einige Policen sind wirklich nötig, viele aber verzichtbar. Die VSMA gibt Empfehlungen.

Krankenversicherung: Ja!

„Diese Police sollte immer dabei sein“, rät Jürgen Seiring, Geschäftsführer der VSMA GmbH, dem Versicherungsmakler für den Maschinen- und Anlagenbau. Zwar übernehmen die gesetzlichen Kassen in Deutschland für die meisten europäischen Länder über das Sozialversicherungsabkommen die Behandlung, allerdings zahlen sie nur den in Deutschland vorgesehenen Satz. Übersteigt die Behandlungskostenrechnung diesen, bleibt der Versicherte auf den Restkosten sitzen. Für Länder, die das Abkommen nicht abdeckt, bezahlen die Kassen gar nicht. In beiden Fällen springt die Auslandsreise-Krankenversicherung ein. Wichtig ist, dass diese auch Kosten für die medizinisch notwendigen Rücktransporte übernimmt.

Reiserücktritt nur manchmal

Wenn der Urlaub sehr teuer ist, kann eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein. Gerade Familien mit Kindern sollten eine Reiserücktritts-Versicherung abschließen, denn die Kleinen erkranken häufiger und heftiger als die Großen. Allerdings zahlen Reiserücktrittsversicherungen immer nur dann, wenn eine unerwartete Erkrankung den Rücktritt auslöst. Menschen mit chronischen Leiden sollten sich die Reisefähigkeit daher vorab vom Arzt bestätigen lassen.

Gesonderter Unfallschutz überflüssig

Ein gesonderter Unfallschutz nur für den Urlaub ist überflüssig. „Man sollte sich grundsätzlich Gedanken darüber machen, ob es sich lohnt nicht besser eine generelle Unfallversicherung abzuschließen“, rät Seiring.

Gepäckversicherung überflüssig

Versicherungsschutz für Taschen, Koffer oder das liebgewonnene Smartphone ist nicht nötig. Solche Policen sind immer wieder umstritten, da oft nur der Zeitwert ersetzt wird, also der Wert der verlorenen oder gestohlenen Habseligkeiten zum jeweiligen Schadentag. Dieser liegt gerade bei Kleidung und Elektronik weit unter dem Neupreis. Zudem sind etwa Flugreisende ohnehin versichert, wenn ihr Gepäck in der Obhut einer Fluggesellschaftverschwindet. Allerdings werden derartige Schäden in aller Regel nicht vollständig ersetzt. Von einer Handy-Versicherung rät Seiring ab: Das lohne sich nicht, erst recht nicht nur für den Urlaub.

Einbruch wenig sinnvoll

Reisende mit Hausratsversicherung müssen Einbrecher – zumindest aus finanzieller Sicht – nicht fürchten. Wenn während des Urlaubs eingebrochen wird, deckt diese den Schaden ab. Wichtig ist aber, dass tatsächlich eine Tür oder ein Fenster aufgebrochen wurde. Hat dagegen das Zimmermädchen lange Finger, springt die Assekuranz nicht ein.

Kontakt:
VSMA GmbH- Ein Unternehmen des VDMA
Herr Jürgen Seiring
Telefon: +49 69 6603-1653
jseiring@vsma.org

www.vsma.de

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