Beim Maschinenbau-Gipfel 2023 im November wird die Digitalisierung wieder ein zentrales Thema sein. Doch Industrie 4.0, Smart Factory, IIoT und die zunehmende Vernetzung bringen auch neue Risiken mit sich, die durch eine klassische Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt werden, erläutert Jürgen Seiring, Geschäftsführer der VSMA GmbH. Um diese Lücke zu schließen, hat die VSMA eine neuartige Versicherungslösung entwickelt. Mit dem VDMA Deckungsbaustein Industrie 4.0 lassen sich die Risiken der Digitalisierung jetzt wesentlich besser absichern.

Digitalisierung führt zu Lücken im Versicherungsschutz
Neue Technologien für die industrielle Produktion zu entwickeln und zu nutzen gehört zu den Erfolgsgaranten des Maschinen- und Anlagenbaus. Maschinen und Anlagen steuern mit künstlicher Intelligenz (KI) eigenständig Fertigungsprozesse, neue Geschäftsmodelle wie Predictive Maintenance optimieren selbstständig Prozesse und Wartungsintervalle. Selbstlernende Algorithmen, vernetzte Maschinen und Cloud-basierte Lösungen eröffnen der „Industrie 4.0“ ständig neue Anwendungsmöglichkeiten. Doch wo Licht ist, ist auch Schatten: Die neuen smarten Technologien und die zunehmende Vernetzung erhöhen das Risiko deutlich, von Kunden für reine Vermögensschäden in Anspruch genommen zu werden, wie Jürgen Seiring, Geschäftsführer der VSMA, anhand von einigen Beispielsfällen aufzeigt:


Beispiel 1: Softwarefehler einer Verpackungsmaschine
Ein Hersteller von Verpackungsmaschinen liefert eine funktionsfähige Maschine aus. Durch einen Softwarefehler kommt es zu einer Fehlfunktion, die Menge und Qualität der Verpackungen beeinflusst. Der Fehler ist nicht zu beheben, der Abnehmer muss auf seinen „alten“ Maschinenpark zurückgreifen. Es entstehen Nutzungsausfallkosten in Höhe von EUR 780.000,00 sowie Kosten für nutzlose Investitionen in Umbaumaßnahmen in Höhe von EUR 1.150.000,00.

Entschädigung über herkömmliche Versicherungskonzepte: KEINE

Entschädigung über VDMA Deckungsbaustein Industrie 4.0: EUR 1.930.000,00


Beispiel 2: Anlagenstillstand durch Fernwartungsfehler
Der Versicherungsnehmer liefert eine Verpackungsanlage mit Fernwartungsschnittstelle und sichert die Fernwartung vertraglich zu. Nach Abschluss von Wartungsarbeiten meldet die Anlage einen Fehler, muss angehalten werden und steht still. Der Anspruchsteller kann Waren nicht verpacken und ausliefern. Er fordert Schadenersatz wegen drohender Verzugsschäden in Höhe von EUR 63.000,00, Produktions- und Nutzungsausfall in Höhe von EUR 580.000,00, Kosten für die Spedition in Höhe von EUR 53.000,00 und Sachschaden am Verpackungsmaterial in Höhe von EUR 113.000,00.

Entschädigung über herkömmliche Versicherungskonzepte: KEINE

Entschädigung über VDMA Deckungsbaustein Industrie 4.0: EUR 809.000,00


Beispiel 3: Produktionsdrosselung durch Berechnungsfehler
Der Versicherungsnehmer wird von einer Molkerei mit einer Modifizierung einer bestehenden Anlage beauftragt, welche er nicht selbst geliefert hat. Die Anlage soll eine bestimmte Kühlkapazität erreichen und wird vom Versicherungsnehmer durch den Einbau eigener Ersatzteile modifiziert. Durch einen Berechnungsfehler erreicht die Anlage die geschuldete Kühlkapazität an warmen Tagen nicht. Die Molkerei kann an warmen Tagen nur mit gedrosselter Kapazität produzieren. Es entstehen Mehrkosten in Höhe von EUR 480.000,00.

Entschädigung über herkömmliche Versicherungskonzepte: KEINE

Entschädigung über VDMA Deckungsbaustein Industrie 4.0: EUR 480.000,00



Versicherungsschutz im Rahmen der konventionellen Haftpflichtversicherung
Bei Lieferung einer mangelhaften Sache hat der Käufer neben den Gewährleistungsansprüchen auch Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (zum Beispiel entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechungs-, Stillstands-, Produktions- und Nutzungsausfallkosten et cetera). Das Problem: Derartige Schäden sind von der klassischen Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Diese versichert grundsätzlich nur Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden (Personen- oder Sachfolgeschäden). Ist jedoch das Produkt oder die Leistung mangelhaft und kommt es dadurch zu einem reinen Vermögensschaden, besteht hierfür – bis auf enumerativ aufgeführten Kostenschäden im Rahmen der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung – kein Versicherungsschutz.

VDMA Deckungsbaustein Industrie 4.0 – eine einzigartige Versicherungslösung
Die neuartige Versicherungslösung VDMA Deckungsbaustein Industrie 4.0 wurde speziell für den Maschinen- und Anlagenbau entwickelt. Sie bietet einen sehr weitgehenden Versicherungsschutz für die Fälle, in denen der Versicherungsnehmer wegen einer mangelhaften Leistung auf Ersatz eines Vermögensschadens in Anspruch genommen wird. Der Versicherer übernimmt – im Rahmen der übrigen Vertragsbestimmungen – nicht nur den Ausgleich berechtigter Ansprüche. Über die Rechtsschutzfunktion ist auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche abgedeckt. Der VDMA bietet seinen Mitgliedsunternehmen mit dem Deckungsbaustein Industrie 4.0 somit eine bisher auf dem Markt einzigartige Versicherungslösung, die die Risiken der Digitalisierung abmildert.

Beitragsbild: Photon photo / Shutterstock

Kontakt:
Herr Jürgen Seiring
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1653
jseiring@vsma.org

VDMA DECKUNGSBAUSTEIN INDUSTRIE 4.0
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