Hohe Inventurdifferenzen, fingierte Rechnungen, manipulierte Lieferscheine oder Gehaltskonten für fiktive Angestellte – nicht jede Idee eines intelligenten Mitarbeiters nutzt seinem Arbeitgeber. Manchmal gibt es aus dem Kreis vertrauter Kollegen böse Überraschungen, die nicht nur finanziellen Schaden verursachen.

Je nach Schadenhöhe haben wirtschaftskriminelle Handlungen von Mitarbeitern direkte Auswirkungen auf Liquidität und Kreditwürdigkeit des betroffenen Unternehmens, im Extremfall können solche Vermögensschäden sogar die Firmenexistenz gefährden. Dabei geht es nicht nur um spektakuläre Großschäden, sondern auch um die schleichende Gefahr bei so genannten Serienschäden, wenn ein Schadenstifter über Monate oder gar Jahre Gelder abzieht bzw. Waren unterschlägt.
Und diese Gefahr nimmt zu: zwischen 2005 und 2009 haben sich die finanziellen Schäden durch Wirtschaftsdelikte bei Großunternehmen von durchschnittlich € 1,47 Mio. auf € 4,29 Mio. fast verdreifacht (PricewaterhouseCoopers, Studie September 2009). Doch auch kleinere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern verlieren in Deutschland durchschnittlich etwa € 650.000,– durch untreue Mitarbeiter, wie im Juni 2010 aus einer Erhebung des ACFE (Association of Certified Fraud Examiners, Texas) hervorgeht.

Verlorenes Vertrauen kann man nicht wiederherstellen, aber gegen den finanziellen Schaden gibt es ein Rezept: Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt Vermögensschäden, die einem Unternehmen durch vorsätzliche, unerlaubte Handlungen seitens eigener Mitarbeiter entstehen (Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue, Computerbetrug, rechtswidrige Eingriffe in die EDV u. ä.). Neben der Absicherung dieses klassischen „Risikos von Innen“ werden unterdessen Deckungserweiterungen angeboten, die in begrenztem Umfang Schäden durch außenstehende Dritte mit einbeziehen (Hackerschäden, Täuschungsschäden). Und es gibt natürlich besondere Klauseln, die Deckungen für spezielle Schadenszenarien bieten.
Außerdem hat dieser Versicherungsschutz erfreuliche Nebenwirkungen: der Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung ist eine aktive Risikominderung gemäß KonTraG und kann als vertrauensbildende Maßnahme gegenüber Kreditgebern manche Finanzierungslösung erleichtern.
Der Markt für dieses Versicherungsprodukt hat sich gerade in den letzten 3 Jahren stark verändert und ist weiterhin in Bewegung. Als Dienstleistungstochter des VDMA hilft die VSMA GmbH gemeinsam mit Aon Credit International Insurance Broker GmbH (ACI) bei der Einschätzung konkreter Risiken und der Erarbeitung passgenauer Lösungen mit allen notwendigen Besonderheiten.

Kontakt:
Frank Oliver Keller
VSMA-Ein Unternehmen des VDMA
069/ 6603- 1539
fkeller@vsma.org

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