Ein derzeit in ganz Deutschland viel diskutiertes Thema ist die Unterbringung von Flüchtlingen. Längst sind die vorhandenen Kapazitäten ausgeschöpft und es gilt so schnell wie möglich geeignete und vor allem wintertaugliche Unterkünfte zu finden.
Doch auch der Versicherungsschutz muss gewährleistet sein!
Auch für uns als Spezialmakler für den Maschinen und Anlagenbau bleibt dieses Thema nicht außen vor, denn leerstehende Verwaltungsgebäude oder beheizbare Hallen unserer Kunden bieten die Möglichkeit diese entsprechend auszubauen.
Was ist bezüglich des Versicherungsschutzes zu beachten?
Werden Gebäude einer neuen Nutzung zugeführt, so besteht eine Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer. Dem Versicherer steht im Falle einer solchen Änderung ggfs. ein Sonderkündigungsrecht zu, mindestens jedoch das Recht die Prämie zu überprüfen. Im Vergleich zu einem Unternehmen des „Maschinen- und Anlagenbaus“ stellt bereits ein Hotelbetrieb eine sogenannte Gefahrerhöhung da, für die eine Prämienanpassung erforderlich wird. Bei Flüchtlingsheimen kommt jedoch erschwerend hinzu, dass die Anzahl rechtsextremer Anschläge entsprechende Unterkünfte in den letzten Monaten stark zugenommen hat.
Auch wenn wir entgegen anderslautender Berichte kein generelles Problem mit der Versicherbarkeit von Flüchtlingsunterkünften sehen, müssen die Versicherten dennoch mit deutlichen Prämienzuschlägen rechnen. Des Weiteren sollte auch immer der Versicherungsbedarf überprüft werden. Hatte man ein leerstehendes Gebäude bisher ggfs. nur gegen die Gefahr „Feuer“ versichert, so empfiehlt es sich in solchen Fällen über den Abschluss einer All-Gefahrenversicherung nachzudenken.
Zumindest die Gefahren „böswillige Beschädigung“ und „Leitungswasser“ sollten immer ergänzt werden. Ferner ist auch die Überprüfung der Versicherungssumme notwendig, da die geänderte Nutzung üblicherweise auch mit Investitionen für das Gebäude verbunden ist.
Wichtig ist auch, dass sowohl von den Behörden als auch den Versicherern bei einer Nutzungsänderung massive Investitionen in den Brandschutz gefordert werden können. In der Regel werden für Flüchtlingsunterkünfte mindestens die Installation einer Brandmeldeanlage sowie die Errichtung von weiteren bzw. geeigneten Fluchtwegen für den Brandfall gefordert.
Wir empfehlen daher frühzeitig, Ihren Versicherer in die Planungen zu involvieren. Sprechen Sie mit uns!
Kontakt:
VSMA GmbH
Ansprechpartner: Patrick Römer
proemer@vsma.org
069 / 6603 – 1579