Viele VDMA-Mitgliedsunternehmen müssen neben der reinen Produktion auch ihre Produkte (Maschinen, Anlagen oder Komponenten) bei ihren Kunden montieren, erproben, vorführen, warten, etc. Diese sog. Tätigkei-ten auf fremden Grundstücken erfolgen in Zeiten der Globalisierung welt-weit und müssen deshalb auch bei der Risikoabsicherung und bei der In-stallation der Versicherungen entsprechend mitversichert werden.
Haftpflichtversicherung
Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie einem Dritten zufügen, wobei Schäden an den eigenen Lieferungen und Leistungen ausgeschlossen bleiben. Achten Sie darauf, dass der Versicherungsschutz weltweit gilt und die Tätigkeiten auf fremden Grundstücken mitversichert sind. Die Deckungssumme sollte mindestens EUR 10.000.000,00 für Personen- und Sachschäden betragen.
Transportversicherung
Bei einem Transport kann viel passieren Insb. wenn man bedenkt, dass nicht überall auf der Welt eine für einen Maschinentransport geeignete Infrastruktur vorhanden ist. Versichern Sie alle Ihre Versendungen und Bezüge. Zusätzlich ergibt sich die Notwendigkeit zum Abschluss einer Transportversicherung häufig auch aus gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen. Bei der Transportversicherung handelt es sich um eine so genannte All-Gefahrendeckung die lediglich einige bestimmte, meistens unversicherbare Gefahren und Schäden vom Versicherungsschutz ausschließt.
Montageversicherung
Nach Werkvertragsrecht tragen Sie als Lieferant die Gefahr bis zur Über-gabe Ihrer Lieferungen und Leistungen an den Besteller. Das finanzielle Risiko einer Beschädigung oder eines Unterganges der gelieferten Sache sollte daher über eine Montageversicherung abgesichert werden. Häufig wird dies auch vom Besteller gefordert und im Kaufvertrag festgelegt. Auch die Montageversicherung ist, wie die Transportversicherung eine sog. All-Gefahrendeckung.
Nach der Inbetriebnahme und während der Gewährleistungsphase können, entsprechend der Bedarfssituation, weitere Versicherungslösungen zur Risikoabsicherung sowie -minimierung vereinbart werden. Z.B. die Gewährleistungs- / Garantieversicherung oder eine sog. Maintenance / Nachhaftung.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Werden Ihre Monteure vor Ort tätig, ist der Abschluss einer Auslandsreise-krankenversicherung unverzichtbar. Diese ersetzt die Kosten für medizi-nisch notwendige Behandlungen im Ausland die aufgrund einer akuten Erkrankung oder eines Unfalles anfallen und von den gesetzlichen Kran-kenkassen nicht oder nicht vollständig übernommen werden. Sie tragen als Arbeitgeber und Fürsorgepflichtiger die Kosten der medizinischen Behand-lung etc. die einem Mitarbeiter während einer Dienstreise entstehen.
Unfallversicherung
Kommt es während eines Auslandseinsatzes Ihres Mitarbeiters zu einem Unfall, besteht Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft. Die Leistungen sind jedoch eingeschränkt (keine Absicherung in der Nicht-Arbeitszeit), so dass der Abschluss einer zusätzlichen Unfallversicherung für die Mitarbeiter empfehlenswert ist.
Entführungsversicherung
Das Thema ist brisant und auch für die Investitionsgüterindustrie aktuell. Auf Grund der Globalisierung werden heutzutage Mitarbeiter und Führungskräfte weltweit und auch in gefährdeten Regionen eingesetzt. Hierdurch besteht für diese das Risiko, Opfer von Entführern zu werden. Jedes Jahr werden rund 12.500 Entführungen gemeldet. Grund genug für viele Firmen, sich nach einer entsprechenden Versicherung für ihre Mitarbeiter umzusehen.
Wie erhalten Sie als VDMA-Mitgliedsunternehmen den „richtigen Ver-sicherungsschutz“?
Für alle Fragen rund um den Versicherungsschutz steht Ihnen die VSMA zur Verfügung. Sie hat mehr als 80 Jahre Erfahrung in der Beratung und Betreuung von VDMA-Mitgliedsunternehmen und ist die erste Adresse als Versicherungsmakler der Investitionsgüterindustrie.
Kontakt:
VSMA GmbH- Ein Unternehmen des VDMA
Herr Jürgen Seiring
069/ 6603- 16
jseiring@vsma.org