Ein auf dem deutschen Versicherungsmarkt tätiger amerikanischer Versicherer bietet eine neuartige Produktausfalldeckung. Wie der Versicherer in seinen Veröffentlichungen wirbt, besteht hierüber Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftung für reine Vermögensschäden, die aus der Fehlfunktion einer gelieferten Maschine oder Anlage entstehen.
Derartige Ansprüche waren bisher auf dem deutschen Markt nicht versicherbar. Die konventionelle Betriebs- und Produktehaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden sowie im Rahmen der so genannten Erweiterten Produkthaftpflichtversicherung für genau umschriebene Kostenschäden. Die Risiken der Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaues gehen jedoch über diesen Versicherungsschutz hinaus, da die Abnehmer häufig die Haftung für reine Vermögensschäden wie zum Beispiel Produktionsausfall vom Lieferanten fordern und vertraglich vereinbaren.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Maschinenbauer liefert und installiert bei seinem Abnehmer eine Fertigungsstraße, bei der es – nach erfolgter Abnahme – aufgrund eines Mangels der Anlage zu Stillständen kommt. Der Abnehmer macht bei dem Hersteller Schadenersatz für den Produktionsausfall geltend. Derartige Ansprüche waren und sind über die derzeit marktüblichen Haftpflicht-Deckungen nicht versichert.
Diese Deckungslücke soll die neue sog. Produktausfalldeckung schließen. Die Zielgruppe ist nach Aussage des Versicherers weitgehend und umfasst den gesamten Bereich der Zulieferindustrie bis hin zur gesamten Investitionsgüterbranche. Da man mit diesem Produkt absolutes Neuland beschreitet, weist der Versicherer darauf hin, dass er sich nur selektiv neuen Risiken nähern wird. Vor einer Angebotsabgabe ist vom Interessenten ein mehrseitiger Fragebogen auszufüllen. Die maximale Deckungssumme beläuft sich auf 5 Millionen Euro bei einem generellen Selbstbehalt von mindestens 25.000,00 Euro je Schadenfall.
Das Kleingedruckte
Da die Versicherungsbedingungen neu entwickelt wurden und die dort genannten Ausschlüsse sehr komplex sind, steht die VDMA-Dienstleistungstochter VSMA GmbH mit dem Versicherer bezüglich des genauen Umfangs und der Auslegung der Bedingungen in der Diskussion. Voraussetzung für die Gewährung der Deckung ist auf jeden Fall, dass auch die Betriebs- und Produktehaftpflichtversicherung bei dem amerikanischen Versicherer platziert wird. Nach Abschluss unserer Gespräche werden wir die VDMA-Mitgliedsunternehmen über das Produkt zeitnah informieren.