Nicht-EU-Märkte stellen den Maschinen- und Anlagenbau auch bezüglich des Versicherungsschutzes vor neue Herausforderungen.
In den VDMA-Nachrichten wurde bereits ausführlich über Chancen und Risiken berichtet, die mit der Erschließung neuer Exportmärkte, insbesondere der sogenannten BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien und China) einhergehen. Doch auch aus Versicherungssicht werden die Unternehmen der Investitionsgüterindustrie vor große Herausforderungen gestellt.
Es stellt sich folgende Frage:
Können für Ihre Projekte Versicherungen in den BRIC-Staaten über einen in Deutschland ansässigen Versicherer eingedeckt werden?
Gerade in Brasilien, Russland, Indien und China, aber auch für viele andere Länder außerhalb der Europäischen Union (EU), kann diese Frage nicht mit einem einfachen „ja“ beantwortet werden. Innerhalb der EU gilt die Dienstleistungsfreiheit, so dass Versicherungsschutz bei einem deutschen Versicherungsunternehmen eingekauft werden kann. Viele Länder außerhalb der EU sehen jedoch vor, dass ein im Land belegenes Risiko und/oder Interesse auch nur bei einem dort ansässigen oder zugelassenen Versicherer eingedeckt werden darf.
Verstöße gegen solche Gesetzgebungen werden mehr und mehr verfolgt. Ebenfalls werden empfindliche Strafen gegenüber den Versicherern verhängt. Insbesondere im Bereich der Bauleistungs- und Montageversicherung ist daher zu beobachten, dass es immer komplizierter für den Maschinen- und Anlagenbau wird, „weltweiten“ Versicherungsschutz zu erhalten.
„Versicherer machen es sich hier leider zu einfach“, so Patrick Römer, Leiter Sach- und Technische Versicherungen bei der VSMA GmbH. „Man lehnt den Versicherungsschutz ab, ohne die Details und Möglichkeiten zu prüfen.“ Häufig ist es gar nicht nötig den Versicherungsschutz lokal einzukaufen. Für eine Beurteilung, ob eine Versicherung tatsächlich lokal platziert werden muss, sind viele Details zu beachten. Neben den liefervertraglichen Verpflichtungen muss hierbei insbesondere die Frage gestellt werden, ob überhaupt ein lokal belegenes Risiko und/oder Interesse vorliegt. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Besteller verlangt, in den Versicherungen „mitversichert“ zu werden oder wenn für das Projekt eine Betriebsstätte gegründet werden muss. In vielen anderen Fällen lässt sich jedoch der Versicherungsschutz aus Deutschland heraus darstellen.
Die VSMA hat zusammen mit namhaften Versicherungsunternehmen für die VDMA-Mitgliedsunternehmen Lösungen entwickelt, mit denen auch weiterhin weltweit Versicherungsschutz geboten werden kann. Im Bedarfsfall, insbesondere auf Grund liefervertraglicher Verpflichtungen, können über diese Konzepte auch lokal Verträge für einzelne Projekte platziert werden. Gerne berät Sie die VSMA auch bei Ihren Projekten!
Kontakt:
Patrick Römer
VSMA – ein Unternehmen des VDMA
Telefon: +49 69 6603-1579
proemer@vsma.org