Von internen Tätern bis zur Drittmanipulation – die Vertrauensschadenversicherung schließt eine entscheidende Lücke im Unternehmensschutz. Sie deckt finanzielle Schäden ab, die durch vorsätzliche Handlungen von Vertrauenspersonen oder durch betrügerische Taten externer Täter entstehen, und unterstützt bei Ermittlung und Rechtsverfolgung. Unternehmen profitieren, wenn Nachweise und Prozesse klar dokumentiert sind.

Die Vertrauensschadenversicherung gewinnt in der Wirtschaft weiter an Bedeutung. Sie schützt Unternehmen vor finanziellen Schäden, die durch Vertrauenspersonen, externe Täter oder Cyberangriffe verursacht werden können. Der Versicherungsschutz greift, sobald der Versicherungsnehmer nachweist, dass eine Vertrauensperson durch eine vorsätzliche unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht hat. Ist der Ersatzanspruch nachweisbar, übernimmt der Versicherer den Schadenersatz gemäß den vertraglichen Bedingungen sowie die Kosten für Schadenermittlung und Rechtsverfolgung.

Versicherte Risikobereiche und Zusatzleistungen im Überblick
Zu den zentralen Risikobereichen, die durch die Vertrauensschaden-Police abgedeckt sind, gehören:

  • Vermögensschäden durch Vertrauenspersonen: Dazu gehören Diebstahl, Unterschlagung oder andere direkte Schädigungen des Firmenvermögens durch Mitarbeitende oder andere Vertrauenspersonen wie zum Beispiel Geschäftsführerinnen, Rechtsanwältinnen oder Wirtschaftsprüferinnen.
  • Vermögensschäden durch Außenstehende: Betrügerische Handlungen externer Täter, etwa durch gefälschte Identitäten oder manipulierte Überweisungen auf falsche Bankkonten (bekannt als Fake-President-Betrug beziehungsweise Payment Diversion).
  • Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen: Unerlaubte Weitergabe sensibler Informationen an Außenstehende durch Mitarbeitende.
  • Hackerangriffe und Internetbetrug: Drittmanipulationen der EDV zur unrechtmäßigen Beschaffung von Bankdaten oder Passwörtern für nicht autorisierte Überweisungen.
  • Rechtsverfolgung bei Vermögensschäden: Kosten für Schadenermittlung und Durchsetzung der Ansprüche – extern wie intern – bis zu 50 Prozent des versicherten Schadenfalls.
  • Rückwärtsdeckung für entstandene Schäden: Bei Entdeckung eines Vermögensschadens nach Vertragsabschluss wird rückwirkender Versicherungsschutz gewährt – unabhängig von Vorversicherungen oder davon, wie lange die Tat bereits zurückliegt.

Empfehlungen zur Vertrauensschadenversicherung
Der Deckungsumfang der Vertrauensschaden-Police hilft Unternehmen dabei, interne und externe Betrugs- oder Cyberbedrohungen umfassender abzusichern und finanzielle Risiken zu minimieren. Versicherungsnehmer sollten jedoch prüfen, welche konkreten Nachweispfade und Anforderungen an den Nachweis der vermögensschädigenden Handlung vorgesehen sind, um im Ernstfall den vollen Anspruch geltend machen zu können.

Die VSMA empfiehlt, Präventionsmaßnahmen zu stärken und Prozesse zur Identifizierung verdächtiger Aktivitäten zu etablieren, da der Versicherungsschutz eine fundierte Schadenfeststellung voraussetzt. Eine klare Dokumentation von Vorfällen und eine transparente Kommunikation mit dem Versicherer erhöhen die Erfolgschancen bei der Schadenregulierung. Darüber hinaus sollten die Vertragsbedingungen vor Abschluss sorgfältig geprüft werden, um im Schadenfall optimal abgesichert zu sein.

 

Beitragsbild: SuPatMaN / Shutterstock

Kontakt:
Herr Stephan Dowiasch
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49(0)172 6747934
sdowiasch@vsma.org

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