Beabsichtigt ist es nie, vermeiden lässt es sich nicht immer und manchmal ist der Schaden groß: Im Rahmen von Aufbau oder Inbetriebnahme kann es zu Beschädigungen und Störungen anderer Gewerke kommen.
Worauf zu achten ist und wie der VDMA hier helfen kann. Ein Fall aus der realen Welt soll hier als Beispiel herhalten:
Beim Aufbau einer Maschine in einer gekühlten Umgebung wird eine Kältemittelleitung beschädigt. Mehrere Tausend Liter der Kühlflüssigkeit laufen aus und sammeln sich im Bodenbereich. Die Toxizität sowie die Korrosivität des Kältemittels sind schnell über das Datenblatt des Herstellers belegt. Der Bereich wird evakuiert und abgesperrt. Nun beginnen bei den Unternehmen der beteiligten Gewerke die Alarmprotokolle anzulaufen.
Wer gut vorbereitet ist und weiß was nun zu tun ist, spart Nerven und Ressourcen. In der Regel bestehen von verschiedenen Seiten Versicherungsschutz und am Ende auch Ersatzansprüche. Letztere sind für den Moment von zweitrangiger Bedeutung, zunächst geht es um Schadensbegrenzung und Beweissicherung. Die Korrosivität des Kältemittels, wie auch die vieler anderer Betriebsstoffe in Maschinenbau- und sonstigen Anlagen, lässt oft nur ein kleines Zeitfenster, um weitgehend schadensfrei solche Stoffe zu binden und betroffene Anlagenteile zu reinigen.
Im vorliegenden Fall erreichte den VDMA die Frage nach einem geeigneten Gutachter für die Beweissicherung. Das eigene Personal war mangels Erfahrung mit vergleichbaren Ereignissen und Schutzausrüstung für die Dokumentation vor Ort nicht einsetzbar. Die Anfrage wurde durch die VSMA, die wie eine Versicherungsabteilung des VDMA und auch als Versicherungsmakler für die Mitgliedsunternehmen agiert, im Gespräch mit dem betroffenen Hersteller innerhalb von 2 Stunden konkretisiert und wichtige Hinweise für die zeitgleich stattfindenden Krisentreffen beim Hersteller konnten platziert werden.
Besonders wichtig ist in solchen Fällen zu wissen, wie man selbst versichert ist. Denn im Zweifel will die eigene Versicherung auch den eigenen Gutachter im Boot wissen. Selbst wenn ein unabhängiges Beweissicherungsgutachten fachgerecht erstellt wird, mag dieser Weg den Versicherungsbedingungen nicht genügen und zumindest für Verzögerungen in der Regulierung sorgen.
Die VSMA lieferte neben dem Hinweis auf die Wichtigkeit, sofort den Dialog mit der eigenen Versicherung zu suchen, eine Liste erprobter und bewährter Gutachter und Schadensbeseitiger, wie vom Mitglied angefragt.
Der empfohlene Gutachter sowie in Folge auch ein geeignetes Büro für die chemische Bewertung der ausgetretenen Stoffe und deren Wirkung auf die verwendeten Materialien wurde direkt seitens des Mitglieds beauftragt. Die Ergebnisse gilt es abzuwarten, durch die professionelle Unterstützung ist aber gewährleistet, dass der Schaden so gering wie möglich gehalten werden kann.
Generelle Hinweise zum Umgang mit Schadenfällen finden Sie unter dem folgenden Link in der Broschüre “Was tun im Schadenfall” (Downloads – VSMA GmbH).
Die VSMA steht den VDMA-Mitgliedern jederzeit für eine Überprüfung und Optimierung des Versicherungsportfolios zur Verfügung: www.vsma.de
Autorin:
Juliane Kluge, VDMA e. V.
Beitragsbild: WUT.ANUNAI / Shutterstock
Kontakt:
Herr Patrick Römer
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1579
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