Die deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Rentenversicherung West von 7.550 auf 8.050 Euro monatlich ab 2025 schafft zusätzlichen Spielraum für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und ermöglicht eine höhere sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung. Gleichzeitig steigern die anhaltende Schwäche des gesetzlichen Rentensystems, die Lohnerhöhungen des Vorjahres und der für 2025 erwartete Rückgang der Inflation das Interesse an der bAV.
Beitragsbemessungsgrenze und Entgeltumwandlung
Die Anpassung der BBG in der Rentenversicherung West gibt der bAV 2025 neue Impulse. Nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verlangen, dass bis zu vier Prozent der jeweiligen BBG für die Altersvorsorge umgewandelt werden. Durch die Erhöhung der BBG steigt damit der monatlich mögliche sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlungsbetrag von 302 Euro (2024) auf 322 Euro (2025). Ergänzt durch Arbeitgeberzuschüsse bietet diese Maßnahme nun eine verbesserte finanzielle Absicherung im Alter.
Arbeitgeber setzen auf Benefits im Wettbewerb um Fachkräfte
Die demografische Entwicklung führt zu einer zunehmenden Verknappung von Fach- und Führungskräften, was die Rekrutierung von qualifiziertem Personal im Jahr 2025 erschweren wird. Um in diesem Umfeld erfolgreich zu bleiben, setzen immer mehr Arbeitgeber auf attraktive Benefits wie Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge, betriebliche Krankenversicherungen (Budgettarife) und Gruppenunfallversicherungen („24-Stunden-Deckung“). Diese Angebote helfen bei der Gewinnung neuer Talente und unterstützen die langfristige Mitarbeiterbindung.
Digitale Vorsorgelösungen senken den Verwaltungsaufwand
Der Trend zur Digitalisierung betrieblicher Vorsorgelösungen nimmt weiter zu. Durch den Personalabbau bei den Versicherern steigt der administrative Aufwand für die Arbeitgeber. Dies ist eine wachsende Herausforderung, der durch den Einsatz digitaler Lösungen effizient begegnet werden kann. Zudem fördert die Digitalisierung eine stärkere Beteiligung der Mitarbeitenden an den Vorsorgelösungen und erhöht damit die Attraktivität des Arbeitgebers.
VSMA-Tipp
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