Vorteil: Unterversicherungsverzicht

Als innovative Paketlösung fasst die VDMA Verbands-PoliceTM (VVP ) alle wesentlichen betrieblichen Absicherungen in einer einzigen Police zusammen. Ein großer Vorteil des durchdachten Versicherungskonzepts ist der Unterversicherungsverzicht! Damit entfällt im Schadenfall die Anrechnung einer möglichen Unterversicherung.

VDMA Verbands-Police: Optimaler Versicherungsschutz mit nur einer Police

Bereits seit Jahren bietet das von der VSMA GmbH entwickelte Versicherungskonzept der VDMA Verbands-PoliceTM (VVP ) maßgeschneiderten Versicherungsschutz für den Maschinen- und Anlagenbau. Mit nur einem Vertrag erhalten die Firmen eine individuelle Paketlösung und ein ideales Absicherungskonzept. Das umfangreiche Leistungspaket beinhaltet Versicherungsschutz für alle wesentlichen betrieblichen Risiken. So werden beispielsweise die vorhandenen Sach-, Ertragsausfall-, Transport- und Haftpflichtrisiken durch die VVP abgedeckt. Über optional wählbare Bausteine kann der Versicherungsumfang auf Wunsch erweitert und bedarfsgerecht auf das jeweilige Unternehmen angepasst werden.

Ein wesentlicher Vorteil der VVP ist der Unterversicherungsverzicht unter anderem zur Sachversicherung. Damit verzichtet der Versicherer im Schadenfall auf die Prüfung und Anrechnung einer möglichen Unterversicherung. Es wird dann die Entschädigung bis zur Höhe des Schadens (maximal der Versicherungssumme) voll ausgezahlt. Das rechnet sich insbesondere bei Teilschäden und gilt selbst dann, wenn die vereinbarte Versicherungssumme unwissentlich niedriger ist, als eigentlich erforderlich wäre – beispielsweise durch den Zukauf einer Fertigungsmaschine ohne Anpassung der Versicherungssumme für die technischen Betriebseinrichtungswerte.

Ein Beispiel:
Der Betriebseinrichtungswert beträgt insgesamt EUR 1.000.000,00. Vertraglich gilt eine Versicherungssumme in Höhe von EUR 800.000,00 vereinbart. Die Versicherungssumme der Sachversicherung deckt somit nur 80 % des tatsächlich vorhandenen Versicherungswertes ab. Kommt es zu einem Schaden in Höhe von EUR 100.000,00, prüft der Versicherer üblicherweise das Verhältnis zwischen Versicherungswert und -summe. Im Beispiel würde der Versicherer daher eine Leistungskürzung von 20 % vornehmen – die Entschädigung beliefe sich lediglich auf EUR 80.000,00. Durch den vereinbarten Unterversicherungsverzicht wird eine Entschädigung von EUR 100.000,00 ausgezahlt.

Maßgeschneiderte Versicherungskonzepte und persönliche Unterstützung

Die VSMA ist sich der Bedeutung einer ständigen Weiterentwicklung und Anpassung der Versicherungsbedingungen bewusst. Mit der VVP bietet Sie den Unternehmen die Möglichkeit, ihre Werte bestmöglich in einem Versicherungskonzept gegen eine Vielzahl von Risiken absichern und sich so für die Zukunft zu wappnen. Damit der Unterversicherungsverzicht gewährt werden kann, nimmt der Versicherer im Beisein der VSMA GmbH die Ermittlung der Versicherungswerte kostenfrei vor und leistet dann im Schadenfall bis zur festgelegten Höhe der Entschädigungsgrenze.

Weitere Informationen zur VDMA Verbands-PoliceTM erhalten Sie hier . Gerne beraten wir Sie persönlich und nehmen uns Zeit – für Sie!

Beitragsbild: Nr. 11866209 / Fotolia

Kontakt:
Herr Matthias Bopp
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1623
mbopp@vsma.org

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