Seit mehr als sieben Jahren bietet der VDMA seinen Mitgliedsunternehmen mit dem VSMA-Stückprämienmodell eine erstklassige Lösung zur Versicherung des Fuhrparks. Die Kunden profitieren neben besonders günstigen Prämien von einer schlanken Verwaltung und inhaltlichen Vorteilen.
Das Modell wurde von der VDMA-Dienstleistungstochter VSMA GmbH zusammen mit der Zürich Versicherungs-AG exklusiv für VDMA-Mitglieder entwickelt und gilt für Flotten mit mehr als zehn und weniger als 100 Fahrzeugen.
Bürokratieabbau durch Stichtagsverfahren
Viele Mitgliedsunternehmen schätzen insbesondere die Vereinfachung im Handling von An- und Abmeldung. Neben der in vielen Fällen erheblichen Prämieneinsparung bedeutet dies eine weitere Entlastung auf Kostenseite. Ist der Rahmenvertrag einmal abgeschlossen, besteht für neu zugelassene Fahrzeuge automatisch Versicherungsschutz. Eine Beitragserhebung erfolgt dann erst zur nächsten Hauptfälligkeit; in der Regel dem 1. Januar des Folgejahres. Der Kunde erhält lediglich einmal im Jahr zum Stichtag eine Prämienrechnung für die gesamte KFZ-Flotte. Unterjährige Abrechnungen von An- und Abmeldungen und die damit verbundene Übersendung und Überprüfung von Versicherungsscheinen und Nachträgen entfallen somit komplett. Positiver Nebeneffekt: Die Versicherung des Fahrzeugs erfolgt bis zur nächsten Hauptfälligkeit beitragsfrei.
Pluspunkte auch im „Kleingedruckten“
„Aus Schaden wird man klug!“ Um dieses bekannte Sprichwort nicht überzustrapazieren und unangenehme Überraschungen im Schadenfall zu vermeiden, hat die VSMA in ihrem Konzept die marktüblichen Bedingungen um einige wesentliche Deckungen erweitert:
- „GAP-Deckung“ für Leasingfahrzeuge (GAP = Lücke; hierüber wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Buchwert der Leasinggesellschaft im Totalschadenfall entschädigt
- Mitversicherung der so genannten „Mallorcapolice“; dabei handelt es sich um eine zusätzliche KFZ-Haftpflichtversicherung für Mietwagen, welche die Differenz zwischen ausländischem und deutschem Versicherungsschutz ausgleicht.
- Schutzbriefleistungen für PKW und Lieferwagen (zum Beispiel Abschleppkosten, Bergungskosten, Pannenhilfe)
- Kein Abzug „neu für alt“ bei Teillackierungen
- Mitversicherung von Folgeschäden durch Marderbiss bis 3.000 Euro
- Keine Begrenzung in der Teilkasko bei Tierunfällen mit Haarwild
Aktuelle Berichterstattung verunsichert
Die Financial Times Deutschland sowie andere Wirtschaftszeitungen haben gemeldet, dass die so genannte Schaden-Kosten-Quote der privaten und gewerblichen KFZ-Versicherer im abgelaufenen Jahr rund 102 Prozent der eingenommenen Beiträge betrug. Versicherungstechnisch bedeutet dies in der Sparte ein Defizit von zwei Prozent. Viele Versicherungsgesellschaften behaupten, bereits ab einer Schadenquote von 80 % Verluste zu schreiben. „Dies ist nur die halbe Wahrheit“, so Mark Werner, der Verantwortliche für die KFZ-Sparte bei der VSMA. „Die Gewinne, die nach wie vor durch Anlage der enormen Prämieneinnahmen an den Kapitalmärkten eingefahren werden, sind in diesen Betrachtungen nicht berücksichtigt“. Werner empfiehlt, hierauf bei den im Herbst anstehenden Prämienverhandlungen mit den Versicherern zu achten.
Mitgliedsunternehmen, die bisher noch nicht die Vorteile des VSMA-Stückprämienmodells genutzt haben, wird eine baldige Kontaktaufnahme empfohlen. Neben der KFZ-Versicherung ist die VSMA als Versicherungsmakler der Investitionsgüterindustrie zu sämtlichen Versicherungsthemen Ihr kompetenter Ansprechpartner.