Die Produkte des deutschen Maschinen- und Anlagenbaus genießen weltweit einen hervorragenden Ruf. Dennoch ist ein Trend festzustellen, der besorgniserregend für die Branche ist: Hersteller werden zunehmend mit hohen Ansprüchen auf Ersatz von Produktionsausfall und/oder entgangenem Gewinn konfrontiert, die mit Mängeln der gelieferten Produkte begründet werden. Die Höhe der geltend gemachten Schadensersatzansprüche ist in diesen Fällen oftmals so erheblich, dass sie die Existenz eines Unternehmens bedrohen können. Als Spezialmakler für die Investitionsgüterindustrie hat die VSMA GmbH nun ein Konzept auf den Markt gebracht, mit dem sich die VDMA-Mitglieder erstmalig umfassend gegen derartige Ansprüche versichern können.

Besonders problematisch an den Ansprüchen auf Ersatz von Produktionsausfall und/oder entgangenem Gewinn ist, dass diese Schäden nicht durch die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung abgedeckt sind, wenn es sich um einen sog. reinen Vermögensschaden handelt. Ein solcher liegt immer dann vor, wenn der Produktionsausfall oder die Betriebsunterbrechung nicht kausal auf einen gedeckten Sach- oder Personenschaden zurückzuführen ist, sondern nur die Folge der Lieferung eines fehlerhaften Produkts.

Produktionsausfall und Betriebsunterbrechung – die Deckungslücke der Betriebs- und Produkthaftpflicht

Der Deckungsumfang von Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen weist somit eine Lücke auf, die gerade für Hersteller von Investitionsgütern hohe finanzielle Risiken birgt. Ein Beispiel: Eine Brauerei bestellt aufgrund gestiegener Nachfrage nach ihren Produkten eine zweite Anlage zur Abfüllung der Getränke. Nach der Inbetriebnahme zeigt sich, dass das abgefüllte Bier aufgrund von Korrosion in der Anlage ungenießbar ist. Die Fehlersuche und die Mängelbeseitigung dauern über zwei Monate. Für den entstandenen Produktionsausfall verlangt die Brauerei hohen Schadenersatz vom Hersteller der Anlage.
Da der Schaden hier allein auf die Lieferung eines fehlerhaften Produkts zurückzuführen ist, liegt ein reiner Vermögensschaden vor, für den im Rahmen der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung kein Deckungsschutz besteht. Auch wenn sich die Haftung für derartige Vermögensschäden theoretisch im Rahmen der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ausschließen lässt, kommt eine Inanspruchnahme auf Ersatz reiner Vermögensschäden in der Praxis aus vielerlei Gründen vor.

Die VDMA-Nutzungsausfalldeckung – eine einzigartige Lösung für den Maschinen- und Anlagenbau.

Aus dem Kreise der VDMA-Mitgliedsunternehmen wurde häufig der Wunsch laut, eine Lösung für das Problem des bisher fehlenden Versicherungsschutzes für reine Vermögensschäden zu finden. Als Reaktion auf das wachsende Bedürfnis der Maschinen- und Anlagenbauer hat die VSMA GmbH in Zusammenarbeit mit einem namhaften Versicherer ein Versicherungskonzept exklusiv für VDMA-Mitgliedsunternehmen entwickelt: die VDMA-Nutzungsausfalldeckung.
Derartige Ansprüche waren bisher auf dem deutschen Markt nicht versicherbar. Die üblichen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen bieten lediglich Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden, nicht jedoch für reine Vermögensschäden. Auch die sog. erweiterte Produkthaftpflichtversicherung kommt „nur“ für vertraglich vereinbarte Kostenschäden auf. Eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die auch für reine Vermögensschäden aufkommt, gab es bisher nur für bestimmte Berufsgruppen, nicht jedoch für die Investitionsgüterindustrie. Das von der VSMA GmbH entwickelte Versicherungskonzept ist daher in dieser Form einzigartig und wurde exklusiv für VDMA-Mitgliedsunternehmen ausgearbeitet.

Gerne erläutern wir Ihnen die Highlights dieser exklusiven Deckung in einem persönlichen Gespräch und erarbeiten eine Offerte für Sie.

Kontakt:
VSMA- Ein Unternehmen des VDMA
Herr Jürgen Seiring
069/ 6603-1653
jseiring@vsma.org

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