Anlässlich der BDI-Versicherungsausschusssitzung am 16. April 2008 berichtete Jürgen Seiring, Geschäftsführer der VSMA GmbH, über die Initiative des BDI, das vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Jahr 2006 überarbeitete Produkthaftpflichtmodell weiter zu Gunsten der Versicherungsnehmer zu verbessern.
Konkret geht es um die Erweiterung der sogenannten Prüf- und Sortierkostenklausle, die bisher fakultativ im Rahmen der Erweiterten Produkthaftpflichtversicherung eingeschlossen werden konnte. Anlass für die Forderung des BDI war die Rechtsauffassung einzelner Versicherer, dass eine Prüfung vermeintlich mangelhafter Produkte nur im eingebauten Zustand möglich sei.
Über die VDMA-Dienstleistungstochter VSMA GmbH hat der BDI dem GDV einen praktischen Beispielfall für die negativen Folgen dieser Rechtsauffassung vorgelegt. Der GDV hat darauf hin in einem gemeinsamen Gespräch zugesagt, der Bitte des BDI zu entsprechen und das Haftpflichtmodell entsprechend zu überarbeiten.
Im Ergebnis sollen nach dem GDV-Produkthaftpflichtmodell künftig die Kosten für eine Überprüfung auch erstattet werden, wenn diese nur im ausgebauten Zustand möglich ist. Dies sei ein schöner Erfolg für den BDI, so Seiring. Sobald die neue Klausel vom GDV bekannt gemacht worden ist, werden wir Sie an dieser Stelle darüber informieren.