
Die steigende Zahl extremer Naturereignisse stellt den Maschinen- und Anlagenbau vor große wirtschaftliche Herausforderungen – gleichzeitig es immer schwieriger, ausreichenden Versicherungsschutz zu erhalten. Auch auf europäischer Ebene rückt das Thema Klimaresilienz durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in den Fokus.
Doch welche Naturgefahren bedrohen Unternehmen? Wie lassen sich diese Risiken absichern und welche Präventionsmaßnahmen sind sinnvoll? Antworten auf diese Fragen und weitere aktuelle Informationen zum Thema Klimarisiken finden Sie auf dieser Seite.
Extreme Wetterereignisse treten immer häufiger auf und stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Insbesondere Maschinen- und Anlagenbauer sind aufgrund ihrer zum Teil sensiblen technischen Anlagen, hohen Fertigungstiefen und internationalen Lieferketten stark von Naturkatastrophen betroffen. Schäden an Produktionsstätten, Infrastruktur oder logistischen Knotenpunkten können zu erheblichen finanziellen Verlusten führen.
Gleichzeitig wird es immer schwieriger, ausreichenden Versicherungsschutz zu erhalten. Steigende Schadenhäufigkeit und -höhe führen dazu, dass die Versicherer ihre Bedingungen verschärfen, die Höchstentschädigungen reduzieren oder die Prämien deutlich erhöhen. In einigen Regionen sind bestimmte Risiken kaum noch oder nur mit hohen Selbstbehalten versicherbar. Das Thema Prävention gewinnt daher zunehmend an Bedeutung, um die wirtschaftlichen Folgen von Naturgefahren zu minimieren.
Häufig sind die Versicherungssummen nicht an die tatsächlichen Wiederherstellungskosten angepasst, sodass je nach vertraglicher Regelung im Schadenfall eine Unterversicherung angerechnet werden würde. Zudem reicht die jeweils vereinbarte und maximal erhältliche Höchstentschädigung oft nicht aus.
Einige Schäden könnten durch gezielte Präventionsmaßnahmen minimiert werden. Investitionen in Schutzmaßnahmen werden jedoch oft noch vernachlässigt.
Viele Unternehmen haben bisher weder ihre eigenen Standorte noch die Standorte von Zulieferern, von denen sie stark abhängig sind, systematisch auf Naturgefahren untersucht.
Extremwetterereignisse und Naturkatastrophen haben nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf Betriebsgebäude, Maschinen und Lagerbestände, sondern können auch zu langfristigen Produktionsausfällen und Störungen in der Lieferkette führen. Im folgenden Block haben wir die wichtigsten Naturgefahren und ihre möglichen Auswirkungen auf Unternehmen zusammengestellt.
Elementarschäden können zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Ein Risiko, das meist durch eine Zusatzversicherung wie die sogenannte Elementarschadenversicherung gesondert abgesichert werden muss. Die Elementarschadenversicherung deckt in der Regel Schäden durch Naturereignisse wie Hochwasser, Erdrutsch, Erdbeben oder Lawinen ab und bietet damit finanziellen Schutz zumindest gegen einige der oben genannten Schadenszenarien. Bitte beachten Sie hierzu auch den Tipp am Ende dieses Abschnitts!
Wiederherstellung oder Ersatz beschädigter Gebäude, Maschinen und Lagerbestände.
Ersatz des entgangenen Gewinns und der fortlaufenden Fixkosten wie Löhne, Leasingraten oder Mieten maximal bis zu ihrer vertraglich vereinbarten Haftzeit. Mehr zum Thema Betriebsunterbrechung lesen Sie hier: www.vsma.de/sach-betriebsunterbrechungsversicherung-essenzielles-wissen-fuer-unternehmen.
Kosten für Schuttbeseitigung, Dekontamination und Entsorgung von beschädigtem Material.
Wer einen umfassenderen Deckungsschutz wünscht, ist mit einer Elementarschadenpolice allein nicht ausreichend versichert, da diese bestimmte Risiken nicht abdeckt. Einen erweiterten Schutz kann eine Allgefahrenversicherung bieten. Hier gilt der Grundsatz: Alle Gefahren, die in den Bedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, sind versichert. Außerdem gilt hier die sogenannte Beweislastumkehr – das heißt, der Versicherer muss beweisen, dass ein Schaden unter einen bestimmten Ausschluss fällt.
Trotz präventiver Maßnahmen nimmt die Gefährdung durch Naturgefahren weiter zu. Deshalb ist es entscheidend, jetzt gezielte Lösungsansätze zu entwickeln. Ein strategischer Ansatz kombiniert Risikoanalysen, individuelle Versicherungslösungen und präventive Maßnahmen, um Unternehmen bestmöglich zu schützen. Klimaszenarioanalysen spielen dabei eine zentrale Rolle, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und Anpassungsmaßnahmen zu planen, die die Sicherheit von Produktions- und Geschäftsprozessen langfristig erhöhen.
Die Analyse physischer Klimarisiken wird auch für die unternehmerische Berichterstattung immer wichtiger. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen seit 2024 kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden über Klimarisiken berichten. Ab 2025 gilt dies auch für bestimmte größere mittelständische Unternehmen, und ab 2026 für kleinere kapitalmarktorientierte Unternehmen, die festgelegte Kriterien erfüllen. Damit werden schrittweise rund 15.000 Unternehmen berichtspflichtig.
Um Sie bei der präventiven Erfassung von Klimarisiken für Ihre Standorte zu unterstützen, bietet die VSMA in Zusammenarbeit mit den Risikoingenieuren der Zurich Resilience Solutions ab sofort die VSMA Klimaszenarioanalyse an. Mit dieser Analyse, die von spezialisierten Risikoingenieuren der Zurich durchgeführt wird, erhalten Sie eine umfassende Einschätzung Ihrer klimabedingten Risiken und konkrete Handlungsempfehlungen, um die Resilienz Ihrer Produktions- und Geschäftsprozesse erhöhen.
Die Kosten für die Analyse hängen von den spezifischen Anforderungen des Unternehmens ab und werden je nach gewünschtem Umfang individuell kalkuliert. Ein konkretes Angebot wird nach einem unverbindlichen Erstgespräch erstellt.
Exakte Analyse von Klimarisiken und Schwachstellen durch Experten für Klimaresilienz (Desktop- oder vor-Ort-Bewertung).
Bewertung des Risikos für zahlreiche Naturgefahren auf Basis verschiedener Klimaszenarien und Zeithorizonte.
Digitales Visualisierungstool oder Abschlussbericht zur klaren Veranschaulichung und effektiven Weiterverwendung der Analyseergebnisse.
Konkrete Vorschläge für geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung, um die Widerstandsfähigkeit Ihrer Standorte und Lieferketten zu stärken. Dazu gehören:
Bewertung je nach Kundenwunsch auf Basis von Sachwerten, Gesamtversicherungswert, Umsatz oder anderen definierten Messgrößen.
Unterstützung bei der Erfüllung von Berichtspflichten durch Analysen und Empfehlungen, die den Anforderungen der CSRD entsprechen.
Die Nachfrage von Unternehmen nach einer Absicherung gegen Naturgefahren steigt. Die Bereitschaft der Versicherer, entsprechende Deckungen anzubieten, ist in den letzten Jahren jedoch deutlich zurückgegangen. Für Standorte mit hohem Expositionsrisiko – vor allem in Hochwasser-, Sturm- und Erdbebenregionen – ist Versicherungsschutz daher zunehmend schwer oder nur zu sehr hohen Prämien und Selbstbehalten erhältlich.
Nur 54 Prozent der Hausbesitzer in Deutschland sind gegen Elementargefahren versichert. In der Industrie ist die Quote – zum Teil unfreiwillig – noch geringer. Für den Wiederaufbau im Ahrtal wurde 2021 ein Sonderfonds in Höhe von 30 Milliarden Euro eingerichtet. Solche Belastungen kann keine Volkswirtschaft auf Dauer tragen. In der Politik wird daher immer wieder eine Pflichtversicherung für Elementarschäden gefordert.
Die Einführung einer solchen Pflichtversicherung war heftig umstritten – nun scheint in den Koalitionsgesprächen ein Konsens erzielt worden zu sein. Wie der Versicherungsmonitor berichtet, haben sich CDU/CSU und SPD diesbezüglich bereits geeinigt. So heißt es einem Papier der Arbeitsgruppe 1 (Innen, Recht, Migration und Integration): „Wir führen ein, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Dabei prüfen wir, ob dieses Modell mit einer Opt-out-Lösung zu versehen ist.“
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat eine Pflichtversicherung bisher abgelehnt, kann sich aber ein Opt-out-Modell vorstellen. Danach müssten die Versicherer eine Elementarschadendeckung grundsätzlich in ihr Angebot aufnehmen, der Versicherte könnte sie aber individuell abwählen. Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Michael Heinz, fordert in diesem Zusammenhang, dass ein Opt-out nur möglich sein sollte, wenn die Kunden zuvor von Vermittlern über das damit verbundene Deckungsrisiko beraten wurden.
Staatliche Rückdeckung nach welchem Modell?
Neu ist auch das Vorhaben, eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden einzuführen. Die konkrete Ausgestaltung ist allerdings noch offen. Denkbar wäre ein Modell nach französischem Vorbild: Dort kombiniert die „Assurance Catastrophes Naturelles“ eine obligatorische Sachversicherung mit einer staatlichen Rückversicherung – mit geringen Kosten für den Staat. Für Unternehmen könnte eine öffentlich-private Partnerschaft nach dem Prinzip der Extremus-Versicherung eine Lösung sein, um den Schutz langfristig bezahlbar zu halten. Extremus deckt Terrorschäden bis zu 2,52 Milliarden Euro ab, darüber hinaus sichert der Staat weitere 5,98 Milliarden Euro ab.