Strafrechtliche Ermittlungen gegen Unternehmen und Manager haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Vor allem Ermittlungsverfahren wegen Korruption, Kartellverstößen, Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit sind angestiegen. Unabhängig davon, ob die Vorwürfe gerechtfertigt sind oder nicht: Die Verfahren sind für die Betroffenen häufig mit Imageverlust, hohen Kosten und persönlichen Nachteilen verbunden.
Stellen Sie sich vor, es klingelt an der Tür und der Staatsanwalt begehrt Einlass. Sie werden mit Korruptionsvorwürfen konfrontiert und über eine angeordnete Hausdurchsuchung informiert. Ein Szenario, das vielen absurd erscheinen mag. Schließlich wähnen sich die meisten in ihrem Handeln im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Das hält anonyme Hinweisgeber jedoch nicht davon ab, Vorwürfe zu erheben. Staatsanwaltschaft und Polizei sind dann verpflichtet, diesen Hinweisen nachzugehen und entsprechend zu ermitteln.
Jeder, der Verantwortung trägt, wird persönlich belangt
Trotz sorgfältigen und umsichtigen Handelns muss jeder, der in einem Unternehmen Verantwortung trägt, damit rechnen, in ein staatsanwaltliches Ermittlungs- beziehungsweise gerichtliches Strafverfahren verwickelt zu werden, zumal die Vielfalt der gesetzlichen Bestimmungen kaum überschaubar ist. Anders als im Zivilrecht richten sich solche strafrechtlichen Ermittlungen stets gegen natürliche Personen und nicht gegen das Unternehmen selbst. Im Fokus stehen daher meist Unternehmensleiter, Führungskräfte sowie Mitarbeiter mit besonderen Verantwortungsbereichen.
Da der Ausgang eines Ermittlungsverfahrens mit erheblichen persönlichen Konsequenzen verbunden sein kann, ist das richtige Verhalten im Ernstfall entscheidend. So ist zum Beispiel bei einem Szenario wie dem oben geschilderten die Einschaltung eines im Strafrecht versierten Anwalts unabdingbar. Den eigenen Rechtsanwalt mit Verweis auf den Rechtsschutzvertrag des Unternehmens zu kontaktieren, hilft leider nur bedingt weiter. Ein solcher Rechtsschutzvertrag deckt zwar in der Regel auch den Bereich des Strafrechts ab, nicht aber Vorsatzdelikte.
VSMA empflíehlt Industrie-Strafrechtsschutzversicherung
Die Industrie-Strafrechtsschutzversicherung sichert das Unternehmen und alle Mitarbeitenden gegen die finanziellen Risiken eines Strafverfahrens ab. Es besteht Kostenschutz für Verfahren, die sich aus einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren ergeben. Für alle Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen sind Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten und Sachverständigen mitversichert, auch wenn diese über die gesetzlichen Gebühren hinausgehen.
Der Versicherungsfall in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ist bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Versicherten. Dies bedeutet eine unbegrenzte „Rückwärtsdeckung“. Während bei herkömmlichen Rechtsschutzversicherungen meist der Zeitpunkt des „Verstoßes“ maßgeblich ist, spielt es hier – da auf die Einleitung des Ermittlungsverfahrens abgestellt wird – keine Rolle mehr, ob der Verstoß vor oder nach Vertragsbeginn begangen wurde.
Sie haben weitere Fragen zur Industrie-Strafrechtsschutzversicherung? Sprechen Sie uns gern an!
Beitragsbild: Zerbor / Shutterstock
Kontakt:
Herr Matthias Nodorf
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1806
mnodorf@vsma.org