Seit Ende des Jahres 2023 ist die Hochwasserlage in Deutschland kritisch. Viele Betroffene stehen vor dem Nichts – und hoffen auf Entschädigung von ihrer Versicherung. Doch diese springt bei solchen Naturgefahren nur ein, wenn eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Auch wenn Zulieferer oder Abnehmer betroffen sind, greift die industrielle Ertragsausfallversicherung. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Die Zahl der Unwetterkatastrophen in Deutschland nimmt stetig zu. Seit Ende Dezember 2023 beherrschen wieder Bilder von überfluteten Gebieten die Tagespresse. Sachsen-Anhalt hat zum Jahreswechsel den Katastrophenfall ausgerufen, in Niedersachsen liegen viele Pegel über der höchsten Meldestufe. Auch andere Bundesländer melden „Land unter“. Betroffen sind teilweise Regionen, in denen solche Ereignisse seit Jahrzehnten nicht mehr aufgetreten sind. Viele Unternehmen waren daher auf solche Schadensereignisse nicht vorbereitet.

Nur wenige Unternehmen schützen sich mit einer Elementarschadenversicherung
Eine Sachversicherung leistet je nach versichertem Gefahrenumfang, in der Regel sind dies Schäden durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag. Vor den erweiterten Naturgefahren hingegen schützt die sogenannte Elementarschadenversicherung. Sie zahlt unter anderem bei Schäden durch Hochwasser, Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch und Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Umfassenden Schutz gegen Elementarschäden bietet zum Beispiel die VDMA Allgefahren-Police der VSMA GmbH. Hier gilt der Grundsatz: Alle nicht explizit ausgeschlossenen Gefahren sind versichert. Dies führt zu einer deutlichen Erweiterung des Versicherungsschutzes.

Bei der Absicherung ist es zudem wichtig, dass der Versicherungsschutz neben den Sachwerten (Gebäude, Betriebseinrichtung und Vorräte) auch eine Ertragsausfallversicherung beinhaltet. Diese leistet, wenn der Betrieb in Folge eines Sachschadens unterbrochen wird, für den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Kosten.

Die VSMA empfiehlt darüber hinaus, solche Szenarien im Vorfeld zu bedenken, präventive Maßnahmen zum Schutz des eigenen Unternehmens zu ergreifen und einen Notfallplan bereitzuhalten.

Was müssen betroffene Unternehmen im Schadenfall beachten?
Natürlich gilt es, den Schaden so schnell wie möglich – am besten vorab telefonisch – zu melden. Wichtig ist auch eine umfassende Fotodokumentation der beschädigten Sachen. Vieles hängt vom tatsächlichen Ausmaß der Schäden ab. Neben der Sicherung des Gebäudes gegen weitere Witterungsereignisse müssen die Produktionsmaschinen schnellstmöglich vor Folgeschäden geschützt und für die Reparatur konserviert werden. Ansonsten drohen lange Unterbrechungsschäden. Auch die elektrischen Einrichtungen sollten zur Vermeidung von Folgeschäden vor der erneuten Inbetriebnahme von einem Fachmann überprüft werden.

Wenn Zulieferer oder Abnehmer ausfallen
Ein Blick in den Versicherungsvertrag lohnt sich auch dann, wenn aufgrund von Unwettern Zulieferbetriebe oder Abnehmer ausfallen und dadurch der eigene Betrieb beeinträchtigt wird. Die industrielle Ertragsausfallversicherung beinhaltet in der Regel auch ein Sublimit für sogenannte Rückwirkungsschäden. Hierbei handelt es sich um Schäden, die dadurch entstehen, dass in Folge eines Sachschadens bei direkten Zulieferern oder Abnehmern der eigene Betrieb unterbrochen wird (Unterbrechungsschäden). Voraussetzung ist jedoch immer, dass auch die Elementargefahren in der eigenen Ertragsausfallversicherung abgesichert wurden.

Extreme Wetterlagen nehmen zu
Die VSMA beobachtet die Entwicklung großer Schadenereignisse durch Extremwetterlagen bereits seit einigen Jahren. Im Jahr 2023 belasteten Unwetter mit Sturm, Hagel, Blitz und Starkregen die Versicherer nach ersten vorläufigen Schätzungen mit Schäden in Höhe von rund 4,9 Milliarden Euro in der Sach- und Kraftfahrtversicherung. Allein die Juni-Stürme „Lambert“ und „Kay“ verursachten versicherte Schäden in Höhe von 740 Millionen Euro. Regionen, die vor Hochwasser/Rückstau sicher sind, gibt es faktisch nicht mehr.

Sie haben Fragen zum Thema Elementarschäden? Sprechen Sie uns an! Gerne holen wir für Sie ein individuelles Angebot für bisher nicht versicherte Gefahren ein.

 

Beitragsbild: Lensw0rId / Shutterstock

Kontakt:
Frau Nina Becker
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1721
nbecker@vsma.org

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