Wertzuschläge per 01.01.2023: Inflation führt zu starken Anhebungen

Die globale Lage treibt die Inflationsraten in unbekannte Höhen. Eine Entwicklung, die auch Auswirkungen auf die Wertzuschläge und damit auf die Versicherungssummen hat. So sind zum Beispiel die Preise für Neubauten im letzten Jahr drastisch gestiegen. Das Statistische Bundesamt hat daher für einige Gebäudetypen per 01.01.2023 einen Wertzuschlag von rund 17 Prozent veröffentlicht. Das bedeutet dringenden Handlungsbedarf zur Sachversicherung.

Sachversicherungen, also die Versicherung von Gebäude- oder Betriebseinrichtungen, Vorräten und technischen Anlagen (Maschinen und Elektronik, auch wenn gemietet oder geleast) basieren auf sogenannten Versicherungssummen. Für die Ermittlung dieser Versicherungswerte ist prinzipiell der Versicherungsnehmer verantwortlich. Meist wird hierbei vereinbart, dass der Neu- oder Wiederbeschaffungswert zum Schadenzeitpunkt sowohl für die Prämienberechnung als auch für die Entschädigungsleistungen des Versicherers relevant ist. Die Summen sind daher immer an die aktuelle Preisentwicklung anzupassen. Sonst kommt eine sogenannte Unterversicherung zum Tragen, die den Versicherer im Schadenfall zu Leistungskürzungen berechtigt (§ 75 Versicherungsvertragsgesetz).

Für Gebäude und Betriebseinrichtung werden bei Industrie-Sachversicherungen in der Regel sogenannte Wertzuschlagsklauseln vereinbart. Diese sollen eine automatische Anpassung der Versicherungswerte ermöglichen.

Erklärung einer Wertzuschlagsklausel
Bei einer Wertzuschlagsklausel werden zunächst alle Neuwerte/Zugänge aus den Anschaffungsjahren auf ein einheitliches Basisjahr (in der Regel 1970) zurückgerechnet. Diese Basissumme gibt quasi fiktiv an, was die Sachen im Jahr 1970 gekostet hätten. Danach wird die Basissumme jährlich mit dem jeweils gültigen Wertzuschlag auf einen aktuellen Neuwert hochgerechnet. Neuanschaffungen müssen entsprechend berücksichtigt und eingerechnet werden. Die Berechnungen erfolgen auf Basis der Indexzahlen des Statistischen Bundesamtes, die die allgemeine Preisentwicklung wiedergeben.

Wenn eine Wertzuschlagsklausel vereinbart wurde, muss daher in der Regel keine individuelle Prüfung der Versicherungssummen vorgenommen werden. Die Anpassung erfolgt vielmehr automatisch. Bei Verträgen mit festen Versicherungswerten hingegen ist eine regelmäßige Überprüfung erforderlich, um den Preisentwicklungen entgegenzuwirken.

Wertentwicklungen von Gebäuden
Die Preise für Neubauten sind im letzten Jahr drastisch gestiegen. Für einige Gebäudetypen hat das Statistische Bundesamt beispielsweise im Zeitraum zwischen August 2021 und August 2022 eine Steigerung von rund 17 Prozent veröffentlicht. Dabei war bereits im letzten Jahr mit einem Anstieg von etwa 12,5 Prozent die massivste Steigerung der letzten 50 Jahre zu verzeichnen.

Für Gebäude, zu denen eine feste Versicherungssumme zum Neuwert vereinbart gilt, sollte daher sofort die Versicherungssumme entsprechend erhöht werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Bei Verträgen mit Wertzuschlagsklausel erfolgt die Anpassung automatisch.

Wertentwicklungen von Betriebseinrichtungen
Für die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung sind die Werte im genannten Zeitraum um etwa 9 Prozent gestiegen und liegen damit ebenfalls deutlich über den 3 Prozent vom letzten Jahr. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend aufgrund der hohen Inflation weiter fortsetzen wird.

Eine Anpassung von festen Versicherungssummen sollte diese Entwicklung berücksichtigen und entsprechend vorsichtig und mit großzügigen Zuschlägen erfolgen. Bei Verträgen mit Wertzuschlagsklausel erfolgt die Anpassung automatisch.

Entwicklung der Wertzuschläge (Basisjahr 1970)

 

Wertentwicklungen von Vorräten
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie unfertige Erzeugnisse sind üblicherweise zu den Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungskosten versichert. Für fertige Erzeugnisse gilt in der Regel der erzielbare Verkaufspreis als Versicherungssumme. Diese Werte können somit nicht direkt aus der Buchhaltung übernommen werden, zumal Vorratswerte durch Ein- und Verkäufe ständigen Schwankungen unterworfen sind. Neben Verkaufspreiszuschlägen sowie gegebenenfalls Zuschlägen für erfolgte Gängigkeitsabschreibungen müssen daher auch die erhöhten Rohstoffpreise, die erwartete Preisentwicklung und eine Vorsorge für Schwankungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist es wichtig, „fremde Sachen“, sofern vorhanden, in die Berechnung einzubeziehen.

In der Praxis ist dabei zwangsläufig nur eine überschlägige Berechnung möglich. Diese sollte zur Vermeidung einer Unterversicherung entsprechend vorsichtig und mit einem ausreichenden Puffer vorgenommen werden. Bei einer entsprechend transparenten Darlegung sind Versicherer häufig bereit, die Prämienberechnung nur aus einem sogenannten Bruchteil (70 bis 90 Prozent) der Versicherungssumme vorzunehmen.

Aktuell ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Rohstoffpreise in den letzten 12 Monaten massiv gestiegen sind. Hinzu kommt, dass viele Betriebe für ihre Planungssicherheit vorsorglich große Mengen an Rohstoffen eingekauft haben. Diese Faktoren sollten bei der überschlägigen Berechnung unbedingt berücksichtigt werden. Sonst ist sehr schnell mit einer Unterversicherung zu rechnen.

Fazit
Um im Schadenfall eine Unterversicherung und damit eine Leistungskürzung des Versicherers zu vermeiden, sollten aktuell die Versicherungssummen sehr genau geprüft und entsprechend der Marktentwicklung angepasst werden. Die VSMA GmbH stellt ihren Kunden daher nun eine individuelle Überprüfung der Versicherungssummen als zusätzliche Dienstleistung kostenfrei zur Verfügung.

Sie möchten einen Termin für eine Versicherungssummenüberprüfung vereinbaren oder haben noch weitere Fragen? Dann kommen Sie gerne auf uns zu.

 

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Kontakt:
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