In der warmen Jahreszeit werden Wespen und Hornissen wieder aktiv. Da sie unter Schutz stehen, dürfen ihre Nester grundsätzlich nicht eigenmächtig entfernt oder zerstört werden. Nisten sie sich am Wohnhaus ein, wirft das bei Eigentümern und Bewohnern daher häufig Fragen auf: Muss ein Nest überhaupt entfernt werden, was ist erlaubt und welche Versicherung übernimmt die Kosten der Nestbeseitigung?
Wann ein Nest zum Problem wird
Wespen und Hornissen beginnen je nach Witterung bereits ab April oder Mai mit dem Nestbau. Besonders häufig nutzen sie geschützte Hohlräume an Gebäuden, etwa Dachböden, Rollladenkästen, Carports oder Garagen. Bis zum Hochsommer wachsen die Nester kontinuierlich an und werden deshalb häufig erst im Juli oder August entdeckt. Nicht jedes Nest muss entfernt werden. Entscheidend ist, ob von ihm tatsächlich eine Gefahr ausgeht.
Problematisch wird es zum Beispiel, wenn sich das Nest in unmittelbarer Nähe von Hauseingängen, Fenstern, Terrassen oder anderen häufig genutzten Bereichen befindet. Fühlen sich die Tiere oder ihr Nest bedroht, verteidigen sie sich und können stechen. Besonders für Menschen mit einer Insektengiftallergie oder Familien mit kleinen Kindern kann dann eine unmittelbare Gefahr bestehen. In diesen Fällen ist eine fachliche Prüfung sinnvoll.
Warum Sie das Nest nicht selbst entfernen sollten
Wer ein Wespen- oder Hornissennest entdeckt, sollte zunächst Ruhe bewahren und Abstand halten. Vom Einsatz mit Spray, Wasser oder anderen Hausmitteln raten Fachleute ausdrücklich ab, da sich die Tiere dadurch bedroht fühlen und aggressiv reagieren können. Eine Entfernung oder Umsiedlung ist in der Regel nur nach fachlicher Prüfung und gegebenenfalls mit behördlicher Genehmigung zulässig. Wer ein Nest ohne Erlaubnis entfernt, riskiert ein Bußgeld.
Ob ein Nest entfernt oder umgesiedelt werden darf, hängt von der jeweiligen Art und der konkreten Gefährdungssituation ab. Da Wespen und Hornissen unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes stehen, sollte die Situation zunächst fachlich beurteilt werden. In vielen Fällen ist eine Umsiedlung möglich. Ist eine Entfernung erforderlich, sollte sie ausschließlich von geschulten Fachkräften durchgeführt werden. Bei Hornissennestern ist dafür in der Regel zusätzlich eine behördliche Genehmigung erforderlich.
Welche Versicherung die Kosten übernimmt
Viele Eigentümer gehen davon aus, dass ihre Wohngebäude- oder Hausratversicherung die Kosten für die Entfernung eines Wespen- oder Hornissennestes übernimmt. Das ist jedoch in der Regel nicht der Fall. Versicherungsschutz besteht oft nur über einen zusätzlichen Haus- und Wohnungsschutzbrief, der je nach Anbieter auch die Entfernung von Wespen- und Hornissennestern abdeckt. Die Erstattungsgrenzen liegen häufig bei bis zu 500 Euro je Schadenfall – die konkrete Leistung richtet sich nach dem jeweiligen Tarif.
Haus- und Wohnungsschutzbriefe decken darüber hinaus weitere Notfallleistungen ab, die über den Versicherungsschutz einer klassischen Wohngebäudeversicherung hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise:
- Schlüsseldienst
- Rohrreinigungs-Service
- Sanitär-Installateur-Service
- Elektro-Installateur-Service
- Heizungs-Installateur-Service
- Notheizung
- Bekämpfung von Schädlingen
- Entfernung von Wespennestern, Hornissennestern und Bienennestern
- Unterbringung von Tieren
- Kinderbetreuung
- Organisation einer Ersatzwohnung im Notfall
- telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich
- Dokumentendepot und Datendepot
Fazit
Nicht jedes Wespen- oder Hornissennest muss entfernt werden. Entscheidend ist, die Situation fachlich beurteilen zu lassen und nicht eigenmächtig zu handeln. Wer zusätzlich einen Haus- und Wohnungsschutzbrief abgeschlossen hat, profitiert im Ernstfall häufig auch von einer Kostenübernahme für die Nestentfernung – abhängig vom jeweiligen Tarif.
Über die VSMA Privat & Gewerbe GmbH
Die VSMA Privat & Gewerbe GmbH ist eine Tochtergesellschaft der VSMA GmbH und bietet Privatkunden sowie kleinen und mittelständischen Gewerbebetrieben passgenaue Versicherungslösungen. Als unabhängiger Versicherungsmakler kombiniert das Unternehmen persönliche Beratung mit modernen digitalen Services und entwickelt in Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnern individuelle Deckungskonzepte. Durch die Mitgliedschaft im Maklerverbund VEMA eG profitieren Kunden zudem von Sonderkonzepten und attraktiven Rahmenvereinbarungen.
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