Wichtige Information für Fuhrparkverantwortliche: Ab 2022 müssen ältere Führerscheine umgetauscht werden!

Es geht um große Zahlen: Rund 43 Millionen Fahrerlaubnisse müssen ab 2022 umgetauscht werden. Hintergrund der Aktion ist eine EU-Richtlinie, die für fälschungssichere und einheitliche Führerscheine sorgen soll. Fuhrparkverantwortliche sollten den Umtausch terminlich einplanen, um Verwarnungsgelder zu vermeiden. Wir fassen Fakten und Fristen für Sie zusammen.

Wer für den betrieblichen Fuhrpark zuständig ist, sollte sich mit der EU-Richtlinie 2006/126/EG beschäftigen. Diese legt fest, dass ab 2022 alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden müssen. Da die Fuhrparkverantwortlichen im Unternehmen für eine regelmäßige Führerscheinkontrolle verantwortlich sind, kommt der Einhaltung der vorgenannten Richtlinie eine erhebliche Bedeutung zu. Wer die Umtauschfrist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Auch im Ausland ist mit Problemen zu rechnen, wenn man weiterhin mit der alten Fahrerlaubnis unterwegs ist.

EU-Richtlinie soll Fälschungen und Missbrauch verhindern

Zirca 15 Millionen Papier- und 28 Millionen Scheckkarten-Führerscheine müssen bis zum 19.01.2033 umgetauscht werden. Die Umtauschaktion will sicherstellen, dass ab 2033 nur noch fälschungssichere und einheitliche Führerscheine im Umlauf sind. Die zusätzliche Speicherung der Fahrberechtigungen in einer Datenbank soll Missbrauch verhindern. Die neuen Führerscheine sind nur noch 15 Jahre gültig und müssen dann wieder erneuert werden.

Das benötigen Sie für den Führerschein-Umtausch

Der Führerscheinumtausch erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Benötigt werden für den Umtausch der Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie der aktuelle Führerschein. Je nach Ausstellungsort der ursprünglichen Fahrerlaubnis muss eventuell auch eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde vorgelegt werden (sofern der Ausstellungsort des Führerscheines vom aktuellen Wohnsitz abweicht).

Führerschein-Umtausch: Das sind die konkreten Fristen

Entscheidend für die Umtauschfrist ist das jeweilige Ausstellungsdatum des Führerscheines sowie das Geburtsjahr. In der Tabelle sind die Fristen aufgeführt, die den Umtausch regeln:

Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt sind:

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Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt sind:

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Beitragsbild: Jirsak / iStock

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