VSMA-Kunden, deren Tochtergesellschaft in Großbritannien im Rahmen der Industrie-Straf-Rechtsschutzversicherung (ISRS) mitversichert ist, sind auch nach einem BREXIT vollumfänglich geschützt. Die VSMA hat frühzeitig eine Bilanzschutzklausel für die Muttergesellschaft in ihrer Eigenschaft als Versicherungsnehmer vereinbart. Diese erlaubt, Rechtsschutzfälle auch nach einem BREXIT in Deutschland zu regulieren. Derartige Fälle werden behandelt wie Streitigkeiten in sogenannten „non-admitted-Staaten“. Der […]
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