Gerade im Maschinen- und Anlagenbau sind viele Betriebe davon abhängig, dass Geräte und Anlagen zuverlässig funktionieren. Eine Elektronikversicherung zum Schutz der technischen Einrichtung gehört daher zur Grundabsicherung. Zusätzlich sind je nach Art des Betriebs weitere Zusatzversicherungen wie z. B. eine Software- und/oder Cyberversicherung oder eine Betriebsunterbrechungs- und Mehrkostenversicherung empfehlenswert.
Die Elektronikversicherung schützt Ihr Unternehmen vor finanziellen Verlusten, die durch die Zerstörung oder Beschädigung der technischen Einrichtung verursacht werden. Der Versicherungsumfang umfasst sowohl stationär als auch beweglich eingesetzte Anlagen und Geräte. Diese sind unter anderem abgesichert gegen:
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter
Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
Brand, Blitzschlag, Kurzschluss, Überspannung
Wasser, Feuchtigkeit, Sturm, Überschwemmung etc.
Immer mehr Unternehmen nutzen kostspielige Planungs- oder EDV-Programme und verwalten riesige Mengen an Daten. Im Rahmen der Elektronikversicherung sind nur Schäden an den Daten des Betriebssystems mitversichert, die für die Grundfunktion der versicherten Anlage notwendig sind, und nur infolge eines versicherten Schadens an dem Datenträger, auf dem diese Daten gespeichert waren. Daher bietet sich der Abschluss einer Softwareversicherung an. Diese schützt vor Schäden an:
Daten wie z. B. Dateien aus Datenbanken
Standardprogramme
individuell erstellten Programmen
Die Cyberversicherung springt bei Schäden ein, die durch Hacker-Angriffe oder sonstige Akte der Cyberkriminalität verursacht werden. Eine empfehlenswerte Zusatzversicherung für alle Unternehmen, die von Produktpiraterie und Datenausspähung bedroht werden. Vom Versicherungsschutz umfasst werden können u.a.:
Eigen- und Drittschäden
Wiederherstellungskosten der Daten, Systeme und Netzwerke
Kosten für IT-Experten, Krisenmanagement und PR-Maßnahmen
Ansprüche aus Daten- und Vertraulichkeitsverletzungen
Sachschäden verursachen häufig weitere Kosten, die als sogenannte echte Vermögensschäden von der Elektronikversicherung nicht abgedeckt werden. Zur Absicherung dieser Folgeschäden bietet sich eine Betriebsunterbrechungs- und Mehrkostenversicherung an, die in aller Regel folgende Vermögensschäden ersetzt:
fortlaufende Kosten
entgangener Gewinn
Aufwendungen für Ersatzmaßnahmen