Falls Ihre Mitarbeiter häufig auf Dienstreise im Ausland unterwegs sind, sind Sie mit einer Auslandsreisekrankenversicherung gut beraten. Denn die GKV erstattet Kosten nur in der Höhe, in der sie auch in Deutschland angefallen wären. Die Behandlung im Ausland ist jedoch oft um einiges kostspieliger. Eine Absicherungslücke, die zu Ihren Lasten geht: Als Arbeitgeber sind Sie zum Ersatz der anfallenden Krankheitskosten von Mitarbeitern und mitversicherten Angehörigen verpflichtet.
Der Arbeitgeber schließt mit einem Krankenversicherer einen Gruppenvertrag, der alle anfallenden Auslandsreisen der Arbeitnehmer abdeckt. Über diesen Gruppenvertrag sind sowohl kurzfristige als auch langfristige Reisen (z. B. Entsendungen) erfasst. Im Rahmen des Vertrages gelten auch Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen, Freelancer und Besucher in der Bundesrepublik Deutschland als versichert. Im Leistungsfall erfolgt die Abwicklung direkt über den Krankenversicherer und den Arbeitnehmer.
Speziell auf die Bedürfnisse der Branche angepasster Versicherungsschutz
Weltweite Unterstützung der Arbeitnehmer durch das Schadenmanagement des Assistance-Dienstleisters bei Routinefragen oder Notfällen
Verwaltungsvereinfachung dank Absicherung aller Reisemöglichkeiten in einem Vertrag
Lückenloser Versicherungsschutz durch automatische Absicherung aller Reisen