Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber einen Versicherungsvertrag auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen – eine gute Wahl zur Absicherung aller Mitarbeitergruppen. Dem Abschluss sollte zwingend eine individuelle Beratung sowohl des Unternehmens als auch der Mitarbeiter vorausgehen, die wir selbstverständlich gerne durchführen. Dabei berücksichtigen wir das verbandseigene Versorgungswerk und mögliche Lösungen über die MetallRente. So können wir tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Unternehmen gleichwertige Versicherungslösungen anbieten.
Der Arbeitgeber führt als Versicherungsnehmer die Beiträge im Rahmen vorgegebener Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei an das Versicherungsunternehmen ab. Die Finanzierung erfolgt entweder durch den Arbeitgeber oder durch die Umwandlung von Arbeitnehmerentgelt, auch eine Mischfinanzierung ist möglich. Bei einer Entgeltumwandlung ist die Direktversicherung bei einem Arbeitgeberwechsel grundsätzlich übertragbar. Im Falle einer arbeitgeberfinanzierten Versorgung richtet sich die Übertragbarkeit nach den gesetzlichen Vorschriften zur Unverfallbarkeit.
Diverse Anlagevarianten (klassisch/Chance)
Überdurchschnittlich rabattierte Tarife
Keine Mindestpersonenzahl durch Verbands-/Branchenlösung
Regelmäßige Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Produktpartner
Hohe Garantie- und Ablaufleistungen
Individuelle Vertragsgestaltung durch flexibles Bausteinsystem
Administrative Entlastung durch Online-Verwaltung
Bilanzneutrale Versorgungslösung