VDMA DECKUNGSBAUSTEIN INDUSTRIE 4.0TM 

Im Zeitalter von Industrie 4.0 umfasst die Tätigkeit der Maschinenbauunternehmen zunehmend die Entwicklung von Software und die Bereitstellung von IT-Dienstleistungen. Eine positive Weiterentwicklung, denn Künstliche Intelligenz (KI) und Machine Learning bieten beste Chancen, um die Branche weiter voranzubringen. Doch wo Licht ist, ist auch Schatten: Smart Factory, IIoT, Industrie 4.0 und die wachsende Vernetzung erhöhen das Risiko, vom Kunden für reine Vermögensschäden in Anspruch genommen zu werden, deutlich.

DECKUNGSBAUSTEIN INDUSTRIE 4.0 SCHLIESST BEDENKLICHE VERSICHERUNGSLÜCKE

Das Problem: Reine Vermögensschäden sind von der klassischen Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Um diese Lücke zu schließen, hat die VSMA GmbH eine neue Versicherungslösung erarbeitet, die auch als Stand-alone-Deckung zur Verfügung steht. Neben einer Freistellung von berechtigten Ansprüchen sind die Kosten für die Prüfung und die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst. Damit lassen sich die stetig steigenden Haftungsrisiken der Digitalisierung in Zukunft wesentlich besser absichern.

Über den neuen Deckungsbaustein „Industrie 4.0“ sind u. a. folgende Schäden versichert:

  • Betriebsunterbrechungen sowie Produktions- und Nutzungsausfälle beim Kunden

  • Vergebliche Investitionen in Erwartung einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung

  • Aufwendungen für Ersatzleistungen, die zur anderweitigen Erfüllung getätigt werden

„Der Deckungsbaustein Industrie 4.0 wurde speziell für digitale Technologieentwicklungen im Maschinen- und Anlagenbau optimiert und bietet im Vergleich zu marktüblichen Versicherungsangeboten deutliche Deckungserweiterungen.“

Claudia Sedlacek-Dechert

Highlights des VDMA Deckungsbausteins Industrie 4.0

  • Offene Vermögensschaden Deckung, ohne dass ein Sachschaden vorausgegangen ist

  • Deckung für Produktionsausfälle des Betreibers der Maschine oder Anlage

  • Deckung für Schadenersatzansprüche wegen der Unbenutzbarkeit des Vertragsgegenstandes oder wegen des Ausbleibens des geschuldeten Erfolges

  • Deckung für Schadenersatzansprüche wegen nutzloser Aufwendungen in Erwartung ordnungsgemäßer Leistungen (z. B. vergebliche Investitionen)

  • Rechtsschutzfunktion für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen inklusive


EMPFOHLENE ERGÄNZUNGSPRODUKTE: