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2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft getreten, das einen Zuschuss des Arbeitgebers auf Entgeltumwandlungen vorschreibt, wenn nicht tarifvertragliche Regelungen der Anwendung entgegenstehen. Diese Pflicht gilt auch für Altverträge – mit einer Übergangsfrist, die am 01.01.2022 abläuft. Unternehmen sollten die Umsetzung des Arbeitgeberzuschusses zur betrieblichen Altersvorsorge für Altzusagen nach dem BRSG daher nun zeitnah angehen. […]

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