Das lange diskutierte Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) ist am 5. August 2009 in Kraft getreten. Ab diesem Tag ist geregelt, dass Vorstände einer Aktiengesellschaft bei dem Abschluss einer D&O-Versicherung einen Selbstbehalt in dieser Police vereinbaren müssen. Mit der so genannten Directors’ and Officers’ Liability (D&O) schützen Firmen ihre Führungskräfte gegen Schadenersatzansprüche, die das […]