Schadenfälle passieren immer zur Unzeit. Ein Schaden stellt stets eine Störung des normalen Betriebsablaufs dar und bringt zwangsläufig Mehrarbeit mit sich. Schlimmstenfalls belastet er zudem die Beziehung zum Kunden.

Mit der Meldung fängt es an

Von der Meldung des Schadens an den Versicherer hängen alle weiteren Schritte ab. Es kommt darauf an, den Schaden schnell und so detailliert wie möglich dem Makler beziehungsweise Versicherer anzuzeigen. Neben der Schadenschilderung sollte dabei bereits eine erste Information zur Schadenhöhe erfolgen.

Von der rechtzeitigen Meldung hängt eventuell die Regulierung ab. Das Nichteinhalten von Meldefristen kann eine Obliegenheitsverletzung darstellen und zur Leistungsfreiheit (ganz oder teilweise) des Versicherers führen.

Obliegenheiten beachten

Neben der rechtzeitigen Schadenmeldung sind weitere Obliegenheiten zu beachten. Hierzu gehören beispielweise das unverzügliche Einschalten der Feuerwehr im Brandfall oder die polizeiliche Anzeige nach einem Einbruch-Diebstahl Schaden. Aber auch das Mitwirken bei der Aufklärung eines Schadens und das Ergreifen von schadenmindernden Maßnahmen gehören zu den Obliegenheiten.

Schadenmanagement hilft

Da gerade Im Bereich der industriellen Versicherungen Schäden oft sehr komplex und schnell mit erheblichen Kosten verbunden sein können, ist das richtige Handling im Schadenfall unabdingbar. Durch richtiges Schadenmanagement, wie etwa das Einschalten von qualifizierten Sachverständigen, kann sichergestellt werden, dass Missverständnisse zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer von vornherein vermieden werden. Durch zeitnahes Handeln können bereits frühzeitig Schadenanerkenntnisse, A-Konto Zahlungen etc. gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden.

So funktioniert es

Die wenigsten Unternehmen halten eine eigene Versicherungsabteilung vor. Insofern kommt der Betreuung durch einen – auf den Maschinen- und Anlagenbau spezialisierten – Versicherungsmakler eine große Bedeutung zu. Er stellt sicher, dass die Unternehmen im Schadenfall nicht alleine sind. Er übernimmt idealerweise für seine Kunden die Regie bei der Schadenabwicklung.

Erste Hilfe für den Schadenfall

Die VSMA hat einen Leitfaden für Fragen rund um die Abwicklung von Schadenfällen entwickelt. Darin werden sowohl generelle, aber auch spartenspezifische Punkte zusammengefasst und Begrifflichkeiten erläutert, die bei der Meldung und Abwicklung von Schadenfällen helfen können.

Die VSMA GmbH ist der spezialisierte Versicherungsmakler des VDMA e. V. und konzentriert sich seit 1926 auf die Betreuung der Unternehmen des Maschinen- und Anlagebaues. Die VSMA vertritt die Interessen der Branche konsequent und bringt die notwendige Erfahrung mit, um Sie im Schadenfall zu unterstützen.

Kontakt:
Torsten Wieland
VSMA – ein Unternehmen des VDMA
Telefon: +49 69 6603-1543
twieland@vsma.org

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