Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat jüngst entschieden, dass D&O-Versicherer für verbotene Zahlungen im Insolvenzfall nicht aufkommen müssen. Die D&O-Versicherung der VSMA lässt Manager aber auch in dieser Lage nicht im Stich. Hintergrund der Problematik ist, dass das Aktiengesetz als auch das GmbHGesetz regelt, dass Vorstände bzw. Geschäftsführer für nach Insolvenzreife der Gesellschaft geleistete Zahlungen vom Insolvenzverwalter […]
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