Bundesregierung und Kreditversicherer haben sich auf die Verlängerung des Schutzschirms für Warenkreditversicherungen geeinigt:

Wie bereits berichtet hatten Bundesregierung und Kreditversicherer den Schutzschirm im April 2020 beschlossen, um Lieferantenkredite abzusichern.

Der Schutzschirm für Warenkreditversicherungen wird nun bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Konkret übernimmt der Bund dabei eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro.

Das Rettungspaket soll gewährleisten, dass Warenkreditversicherer Deckungszusagen auch für Unternehmen, die schwer von der Corona-Krise getroffen worden sind, aufrechterhalten können. Das stabilisiert Lieferketten und verringert die Gefahr von Zahlungsausfällen für deutsche Lieferanten.

Die Details der Vereinbarung erläutert Jürgen Seiring, Geschäftsführer der VSMA GmbH: Die Selbstbeteiligung der Warenkreditversicherer für Schäden steigt auf 10 Prozent. Das bedeutet, dass die Kreditversicherer Verluste bis zu einem Betrag von 3 Milliarden Euro selbst tragen müssen. Bislang lag diese Summe bei 500 Millionen Euro. Für Ausfälle, die den Schutzschirm von 30 Milliarden Euro übersteigen, müssen die Versicherer nach wie vor selbst einspringen.

Als Ausgleich für den gestiegenen Risikoanteil müssen die Versicherer im ersten Halbjahr 2021 nur 60 statt 65 Prozent ihrer Prämien an den Bund abtreten. Im Zuge dieser Vereinbarung verpflichten sich die Versicherer dazu, ihre bestehenden Kreditlimite weitestgehend aufrecht zu erhalten.

Es verwundert sehr, dass die Warenkreditversicherer in der Neuauflage des Schutzschirms bereit sind, sechsmal so viel Risiko einzugehen, um dafür etwas mehr von der Prämie behalten zu dürfen. Die Versicherer erhöhen nun ihren Eigenanteil, obwohl viele aktuell die Gefahren für die weitere wirtschaftliche Entwicklung betonen.

Mit der Verlängerung des Schutzschirms haben mehr als zwei Monate andauernde Verhandlungen ein Ende gefunden. Somit haben Unternehmen jetzt wieder Planungssicherheit. Im Juli allerdings soll definitiv Schluss mit dem Schutzschirm sein. Dann sollen wieder die Marktgesetze gelten, die Versicherer selbst die Risiken übernehmen und damit auch die Bonitätsbewertung ihrer Kunden.

Einen Vorgeschmack auf ein mögliches Szenario zeigt die Schockwelle, die ein Kreditversicherer ab September 2020 durch den Markt geschickt hatte. Der Versicherer kündigte damals an, seine Limite für Unternehmen mit schwachen Bonitäten bis zum Jahresende zu befristen, dem damaligen Enddatum des Schutzschirms.

Beitragsbild: Hirurg / iStock

Kontakt:
Herr Oliver Keller
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1539
fkeller@vsma.org

 

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