Die Instandhaltung von gekauften Maschinen und Anlagen im Rahmen der Fernwartung (Predictive Maintenance) gehört für viele Unternehmen mittlerweile zum Alltag. Die Erfahrung zeigt, dass Produktivität und Zuverlässigkeit zunehmen, während Instandhaltungs- und Servicekosten sinken. Feste, unflexible Wartungsintervalle gehören der Vergangenheit an. Heute melden PM-Systeme automatisch den besten Zeitpunkt für Wartungsarbeiten, der Zustand von Einzelkomponenten und kompletten Produktionssystemen ist tagesaktuell bekannt. Das steigert die Planungssicherheit und senkt dadurch deutlich Kosten und Zeitaufwand. Doch der Erfolg der PM-Systeme steht und fällt mit deren Vernetzung. Digitale Komponenten und Systeme, standardisierten Schnittstellen und Protokolle sowie digitale Zwillinge kommunizieren fortlaufend untereinander und mit der digitalen Umwelt. Das birgt auch Gefahren, wie Jürgen Seiring, Geschäftsführer der VSMA, anhand eines Schadenbeispiels berichtet.
Fernwartung mit schweren Folgen
Der Versicherungsnehmer stellt Verpackungsanlagen her, die über eine Fernwartungsschnittstelle gewartet und repariert werden können. Beim Verkauf einer solchen Verpackungsanlage an den Anspruchsteller wird die Fernwartung der Verpackungsmaschine vertraglich vereinbart. Nach Abschluss von routinemäßigen Wartungsarbeiten meldet die Anlage einen Fehler. Die Anlage muss angehalten werden und steht still. Der Anspruchsteller kann Waren nicht verpacken und daher auch nicht ausliefern. Er fordert Schadenersatz wegen folgender Vermögensschäden:
- drohender Verzugsschaden gegenüber seinen Abnehmern in Höhe von EUR 63.000,00
- Produktions- und Nutzungsausfall wegen des Ausfalls der Anlage in Höhe von EUR 580.000,00
- Kosten für die Spedition, weil LKWs nicht bestückt werden können in Höhe von EUR 53.000,00
- Sachschaden am Verpackungsmaterial in der Anlage in Höhe von EUR 113.000,00
Die herkömmliche Betriebs-Haftpflichtversicherung bietet für keinen der genannten Positionen Versicherungsschutz.
Lösung mit dem VDMA Industrie 4.0 Deckungsbaustein für den Maschinen- und Anlagenbau:
- Versicherungsschutz für Regressansprüche wegen etwaiger Schäden aus dem Verzug des Anspruchstellers
- Versicherungsschutz wegen des Vermögensschadens aufgrund des Produktionsausfalls
- Versicherungsschutz für den Ersatz der vergeblichen Aufwendungen der beauftragten Spedition
- Versicherungsschutz wegen des Sachschadens am Verpackungsmaterial
In diesem Fall entschädigt der Versicherer EUR 809.000,00.
Die neuartige Versicherungslösung VDMA Deckungsbaustein Industrie 4.0 wurde speziell für den Maschinen- und Anlagenbau entwickelt. Sie bietet einen sehr weitgehenden Versicherungsschutz für die Fälle, in denen der Versicherungsnehmer wegen einer mangelhaften Leistung auf Ersatz eines Vermögensschadens in Anspruch genommen wird. Der Versicherer übernimmt – im Rahmen der übrigen Vertragsbestimmungen – nicht nur den Ausgleich berechtigter Ansprüche. Über die Rechtsschutzfunktion des VDMA Deckungsbausteins Industrie 4.0. ist auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche abgedeckt. Der VDMA bietet seinen Mitgliedsunternehmen mit dem Deckungsbaustein Industrie 4.0 somit eine bisher auf dem Markt einzigartige Versicherungslösung, die die Risiken der Digitalisierung abmildert.
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Kontakt:
Herr Jürgen Seiring
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1653
jseiring@vsma.org