Wo gearbeitet wird, passieren Fehler. Nicht nur die Chefs großer DAX-Konzerne, auch Führungskräfte in kleinen und mittleren Betrieben müssen damit rechnen, bei Fehlentscheidungen mit ihrem Privatvermögen zu haften. Gerade in den letzten Jahren werden sie verstärkt zur Rechenschaft gezogen.

Wer genau haftet?

Führungspositionen in Firmen aller Größenordnung sind einer enormen Verantwortung ausgesetzt. Dabei erhöhen immer komplexere Prozesse und betriebliche Zusammenhänge die Gefahr, Fehler zu machen. Die Schäden können oft in die Millionen gehen. Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Doch auch leitende Angestellte, Compliance Officers und Generalbevollmächtigte können zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie ihrem Unternehmen oder Dritten schaden. Dennoch unterschätzen viele Entscheidungsträger diese Gefahr. Erschwerend kommt hinzu, dass neue Gesetze die Haftungssituation für Unternehmensleiter in den letzten Jahren erheblich verschärft haben. „Es spielt hierbei keine Rolle, ob das Unternehmen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, inhabergeführt oder eine Aktiengesellschaft ist“, so Frank-Oliver Keller, Ressortleiter D&O bei der VSMA GmbH.

Wofür und wem gegenüber haften Führungskräfte?

Manager haften für alle Tätigkeiten, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Das kann ein Formfehler sein, das Übersehen eines Fehlers eines Mitarbeiters oder eines Termins. Wem gegenüber die Haftung gilt, hängt davon ab, wer geschädigt wird: Trifft der Schaden das Unternehmen oder die Aktiengesellschaft selbst, so spricht man von einer Innenhaftung. Erwirbt beispielsweise der Leiter des Einkaufs Waren zu überteuerten Preisen, kann die Gesellschaft von ihm Schadenersatz in Höhe der Differenz verlangen. Die Außenhaftung betrifft Forderungen von Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern, anderen Unternehmen, aber auch von Mitarbeitern oder Behörden. Stellt zum Beispiel ein Geschäftsführer trotz drohender Zahlungsunfähigkeit nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag, so haftet er persönlich für alle Zahlungen, die nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung anfallen. Die Haftung umfasst auch Entscheidungen, die bereits Jahre zurückliegen, aber im Zuge des Verkaufs des Unternehmens, einer Unternehmensnachfolge oder einer Insolvenz zu Tage treten.

Was bringt eine D&O Versicherung?

Schutz vor solchen Haftungsfällen bietet eine sogenannte Directors & Officers (D&O) Versicherung. Meist schließt das Unternehmen den Versicherungsvertrag für das Management oder einzelne Mitarbeiter aus der Führungsetage ab und übernimmt die Beiträge. Jeder Entscheidungsträger kann jedoch auch für sich eine D&O Police abschließen und die Beiträge selbst bezahlen. So schützt die D&O Versicherung der VSMA beispielsweise den Versicherten bei einer Verletzung der Sorgfaltspflicht vor den Ansprüchen Dritter (Außenhaftung) sowie vor Ansprüchen des Unternehmens selbst (Innenhaftung). Ausgenommen sind etwa Schäden durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzungen. Wichtig: Die Police sollte die sogenannte Rückwärtsversicherung enthalten: „Diese übernimmt die unbegrenzte Deckung für Entscheidungen in der Vergangenheit“, so Frank-Oliver Keller.

Beitragsbild: Nr 000006116976 / iStock

 


Kontakt:
Herr Frank Oliver Keller
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1539
fkeller@vsma.org

 

 

 

 

 

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