Wie seit Anfang dieses Jahres berichtet wird, ist es Hackern erneut gelungen, sich persönliche und vertrauliche Daten von Politikern des Bundestages und auch anderer Personen zu verschaffen. Zu den Daten der Politiker zählen Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Anschriften, Dokumente, teilweise Kopien von Personalausweisen sowie auch private Fotos.

Die Intention des Hackers lag hier nicht darauf, diese Daten zu nutzen, um Schaden anzurichten, auch wenn dies möglich gewesen wäre. Er hat sich vorerst darauf beschränkt, die Daten im Netz zu veröffentlichen.

Die Tat an sich zeigt aber die Verletzlichkeit unserer Verbindungen auf.

Die Vorgehensweise, über scheinbar sichere Quellen Daten zu sammeln, wird in letzter Zeit immer stärker angewendet. Die dort tätigen Kriminellen legen es nicht darauf an, ihre Opfer öffentlich bloß zu stellen. Sie filtern diese Informationen, um so Einfallstore zum Vermögen von Menschen und Unternehmen zu bekommen. Es werden nicht Telefonnummern, sondern Kontoverbindungen ausgespäht. Nicht private Bilder sind von Interesse, sondern geschäftliche Beziehungen, die genaue Art und Weise der Kommunikation, der „Ton“ in den E-Mails und vieles mehr.

Mit den gewonnenen Informationen werden Überweisungen umgelenkt, fingierte Bestellungen ausgelöst, gefälschte Rechnungen erstellt und anderes. Die Zahl derartiger Betrugsformen nimmt hierbei stetig zu. So sind 2018 die Fallzahlen beim „Bestellerbetrug“ gegenüber dem Vorjahr um 35 Prozent gestiegen, beim „Zahlungsbetrug“ um 24 Prozent (Quelle: Euler Hermes Deutschland).

Während die eingangs erwähnten Vorgänge des Angriffs auf die EDV-Systeme grundsätzlich ein „Cyber-Thema“ sind, sind die Folgen daraus im Rahmen der sogenannten vorsätzlichen und zielgerichteten Angriffe ein Fall für die Vertrauensschaden- /Vermögensschutzpolicen.

Nicht zu vernachlässigen ist auch der Geheimnisverrat. Kundendaten oder auch der Geheimhaltung unterliegende F&E-Informationen werden Wettbewerbern zugespielt und schädigen so das eigene Unternehmen.

Diese und viele andere unmittelbare Schäden können durch eine Vermögensschutzpolice abgedeckt werden. Denn eines steht fest:

Eine Attacke, die dazu führt, dass Dritte sich vorsätzlich und widerrechtlich an fremden Vermögen vergreifen, kann nicht ausgeschlossen oder zu 100 Prozent verhindert werden. Eine erfolgreiche Attacke kann durchaus die Existenz des Unternehmens gefährden oder zumindest das Jahresergebnis erheblich schmälern.

Autor:
Wolfgang Lange
Rösch & Lindschau Kreditversicherungsmakler GmbH & Co. KG

Beitragsbild: Hirurg / iStock

Kontakt:
Herr Oliver Keller
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1539
fkeller@vsma.org

Zur Vertrauensschadenversicherung
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