Die Angriffe auf Frachtschiffe im Roten Meer gefährden den Welthandel und veranlassen immer mehr Reedereien, ihre Schiffe umzuleiten. Die angespannte Sicherheitslage hat nun auch Auswirkungen auf die Transportversicherung. In der VDMA-Welt-Transport-Police wurden jetzt die Kriegs-, Streik- und Aufruhrklauseln für das Gebiet des Roten Meeres gekündigt. Die betroffenen Kunden der VSMA GmbH wurden bereits informiert.

Etwa zwölf Prozent des Welthandels werden über das Rote Meer abgewickelt. Der Suezkanal verbindet es mit dem Mittelmeer – der kürzeste Seeweg zwischen Asien und Europa. Doch seit Beginn des Krieges zwischen Israel und der Hamas ist die Sicherheitslage in der Region äußerst angespannt. Ständige Angriffe der jemenitischen Huthi-Miliz auf Containerschiffe gefährden die internationale Schifffahrt.

Die Reedereien reagieren darauf mit einer Umleitung ihrer Schiffe um das Kap der Guten Hoffnung. Das bedeutet einen Umweg von 6.000 Kilometern und damit unter anderem deutlich längere Fahrzeiten und höhere Frachtraten. Auch die Transportversicherer sehen sich durch die Situation zum Handeln gezwungen und kündigen nun teilweise den Versicherungsschutz für das gefährdete Gebiet.

Auswirkungen auf die VDMA Welt-Transport-Police (WTP)
Inzwischen hat die angespannte Sicherheitslage konkrete Auswirkungen auf die VDMA Welt-Transport-Police. Für den territorialen Bereich des Roten Meeres wurden die Kriegs-, Streik- und Aufruhrklauseln durch die HDI Global SE gekündigt. Die Kündigungen werden jeweils 48 Stunden nach Ausspruch der Kündigung wirksam, die betroffenen Kunden der VSMA wurden umgehend informiert. Versicherungsschutz für die sogenannten „politischen Gefahren“ bietet die Transportversicherung ausschließlich über die DTV-Kriegsklausel. Diese sieht Versicherungsschutz nur für Seetransporte (seaborne) und Lufttransporte (airborne) vor. Krieg an Land ist hierüber nach wie vor nicht versichert.

Fazit
Für VSMA-Kunden, die weiterhin Güter durch das gefährdete Gebiet befördern, besteht über die VDMA Welt-Transport-Police für See- und Lufttransporte kein Versicherungsschutz mehr für kriegerische Handlungen (zum Beispiel Raketenangriffe auf Containerschiffe). Dies gilt jedoch nicht für bereits in Fahrt befindliche Schiffe. Für die übrigen Gefahren des Seetransportes besteht weiterhin Versicherungsschutz gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen. Inwieweit andere Versicherer dem Beispiel der HDI Global SE folgen, wird sich in den nächsten Tagen zeigen. Über weitere Änderungen wird die VSMA ihre Kunden umgehend informieren.

Sie haben Fragen zur Kündigung der Kriegs-, Streik- und Aufruhrklauseln für den territorialen Bereich des Roten Meeres oder zur VDMA Welt-Transport-Police? Sprechen Sie uns an – Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der VSMA helfen Ihnen gerne weiter.

 

Beitragsbild: hyotographics / Shutterstock

Kontakt:
Herr Torsten Wieland
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1543
twieland@vsma.org

 

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