Unternehmen können oftmals von Industrie 4.0-Anwendungen nicht profitieren, da die vorhandenen Maschinen nicht die erforderlichen Daten bereitstellen.

Um im Zeitalter der Digitalisierung auch morgen noch erfolgreich sein zu können, müssen sich Maschinen- und Anlagenbauer fit machen. Doch in den Produktionshallen stehen vielfach Maschinen, die nicht brandneu und daher nicht miteinander vernetzbar sind. Die Bestandsmaschinen müssen in das industrielle Internet der Dinge (IOT) eingebunden werden. Eine digitale Nachrüstung (Retrofit) muss die vorhandenen Maschinen zukunftsfähig machen.

Es benötigt nicht viel Phantasie, wie Jürgen Seiring, Geschäftsführer der VSMA berichtet, dass sich hierdurch sehr schnell Schäden ereignen können, die im Rahmen der bisherigen Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sind. Diese bieten in der Regel nur Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden sowie im Rahmen der sogenannten erweiterten Produkthaftpflicht für enumerativ aufgeführte Kostenschäden.

Die VSMA hat in Zusammenarbeit mit dem VDMA den Baustein Industrie 4.0 erarbeitet. Dieser versichert reine Vermögensschäden.

Der VDMA bietet seinen Mitgliedsunternehmen einen Leitfaden an, der potentiellen Anwendern und Anbietern von Industrie 4.0 Retrofit-Lösungen einen systematischen Einstieg in das Thema bietet.

Der Leitfaden kann direkt beim VDMA angefordert werden (Telefon +49 69 6603-1810, E-Mail industrie40[at]vdma.org).

Beitragsbild: Zapp2Photo / iStock

Kontakt:
Herr Jürgen Seiring
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1653
jseiring@vsma.org

 

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