Viele Maschinen- und Anlagenbauer kämpfen mit Personal- und Fachkräftemangel. Für eine zweite oder gar dritte Schicht ist die Personaldecke oft zu dünn. Immer mehr Unternehmen setzen deshalb auf „Geisterschichten“, die von automatisch gesteuerten Maschinen übernommen werden. Das ist innovativ – birgt aber auch neue Risiken. Die VSMA GmbH rät daher zu einer vorherigen Abstimmung mit Ihrem Versicherungsmakler oder Versicherer.

Not macht bekanntlich erfinderisch: Um Personalengpässe auszugleichen, setzen immer mehr mittelständische Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus auf automatisch betriebene Maschinen. Diese übernehmen zum Teil sogar eigene Schichten – der Betrieb bleibt während dieser „Geisterschichten“ unbeaufsichtigt. Eine innovative Entwicklung, die aber auch neue Risiken birgt. Risiken, die die Sachversicherer erkannt und als potenzielle Gefahrenquelle mit entsprechendem Schutzbedarf identifiziert haben.

„Geisterschichten“ erhöhen die Gefahr eines unentdeckten Entstehungsbrandes
Der Leitfaden zum Brandschutz der VdS Schadenverhütung GmbH (kurz VdS) beschreibt die besonderen Gefahren, die von maschinellen Anlagen, wie Einbrenn- und Trockenöfen, Antriebsmaschinen, Fördereinrichtungen, Kompressoren, Härtebädern, Werkzeugmaschinen, Hydraulikanlagen und vielen anderen ausgehen. Diese Risiken ergeben sich aus spezifischen Eigenschaften dieser Anlagen, wie zum Beispiel stark erhitzten Oberflächen, dem Vorhandensein brennbarer Gase und Dämpfe sowie der Verwendung brennbarer Stoffe, wie Öle und Kraftstoffe. Hinzu kommt die Gefahr der Überhitzung durch Reibung.

Selbst bei sachgemäßer Handhabung der Werkzeugmaschinen ist die hohe Brandgefahr nicht zu unterschätzen. Bei Abwesenheit des Bedienpersonals während der sogenannten „Geisterschichten“ steigt sie naturgemäß erheblich an. Die Sachversicherer fordern daher zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für den Betrieb vollautomatischer Maschinen im unbeaufsichtigten Betrieb.

Forderungen der Sachversicherer für vollautomatische Maschinen
Erfahrungsgemäß sehen die Forderungen der Sachversicherer wie folgt aus:

  1. Vollautomatische Maschinen sollen feuerbeständig vom übrigen Produktions-/Lagerbereich abgetrennt sein.
  2. Überwachung des Systems durch eine Brandmeldeanlage, die auf die Feuerwehr oder eine ständig besetzte Stelle aufgeschaltet ist.
  3. Die Maschinen sollen mit einer integrierten automatischen Löschanlage ausgerüstet werden.
  4. Im Umkreis von mindestens 2,5 Metern sollen sich keine anderen Brandlasten befinden.

Lassen sich diese Forderungen mit den Wünschen der Maschinen- und Anlagenbauer vereinbaren? Die Unternehmen legen Wert darauf, dass sich die speziellen Brandschutzlösungen in das Brandschutzkonzept des Unternehmens einfügen und den Normalbetrieb nicht stören. Das Brandschutzsystem der Maschine darf weder den laufenden noch den nachfolgenden Prozess stören. Wichtig ist auch eine uneingeschränkte Flexibilität in der Produktionsplanung. Eine für Maschinen- und Anlagenbauer vertretbare Lösung, die viele Versicherer und auch der VdS empfehlen, sind selbsttätige Gaslöschanlagen mit integriertem Brandmeldesystem. Diese gelten als besonders sicher, da das eingesetzte Löschmittel keine zusätzliche Schadwirkung auslöst.

Empfehlung der VSMA
Damit Ihr Versicherungsschutz durch die Automatisierung von Produktionsabläufen nicht gefährdet wird, empfehlen wir Ihnen, Ihren Versicherungsmakler bereits in der Planungsphase oder bei der Entscheidung für eine solche Investition zu informieren. Eine umfassende Abdeckung der neuen Risiken ist aufgrund der Gefahrerhöhung nur gewährleistet, wenn die geplante Anschaffung unverzüglich Ihrem Versicherungsmakler oder Versicherer gemeldet wird.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

 

Beitragsbild: Andrei Armiagov / Shutterstock

Kontakt:
Frau Nina Becker
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1721
nbecker@vsma.org

 

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