Erst Hitze, dann Unwetter: Am Donnerstag (22. Juni) fegte Gewittertief „Lambert“ über Deutschland hinweg und brachte die ersten heftigen Unwetter dieses Sommers mit sich. In Soest kam es zu Überschwemmungen, im Bergischen Land prasselten bis zu vier Zentimeter große Hagelkörner vom Himmel und in Rüsselheim deckte ein Wirbelsturm Häuser ab. Kurz gesagt: Die diesjährige Unwettersaison hat begonnen. Um Verzögerungen bei der Schadenregulierung zu vermeiden, sollten Sie folgende Hinweise beachten.

Das Gewittertief Lambert sorgte am Donnerstag in weiten Teilen Deutschlands für massive Unwetter. Vor allem ab dem späten Nachmittag kam es örtlich zu Starkregen, Orkanböen und Hagel. „In einigen Gebieten dürfte innerhalb einer Stunde so viel Regen gefallen sein, dass Keller oder ebenerdige Werkshallen vollgelaufen sind“, vermutet Jürgen Seiring, Geschäftsführer der VSMA GmbH. Aufgrund der Erfahrungen mit vergleichbaren Wetterlagen ist davon auszugehen, dass die Versicherer mit zahlreichen Schadenfällen konfrontiert werden. Die Schadenaufnahme kann daher unter Umständen einige Zeit in Anspruch nehmen, Geschädigte sollten sich auf Verzögerungen bei der Bearbeitung einstellen. Umso wichtiger ist es, auf den richtigen Umgang mit den eingetretenen Schäden zu achten.

Was müssen Sie tun, wenn Sie selbst von einem Schaden betroffen sind?
Dokumentieren Sie den Schaden ausführlich mit Fotos und/oder Videos. Ganz wichtig ist es, alle notwendige Maßnahmen einzuleiten, um den Schaden zu minimieren beziehungsweise Folgeschäden zu vermeiden. Ist beispielsweise das Dach nach einem Sturm undicht, muss schnellstmöglich eine Notabdichtung vorgenommen werden. Gefährdete Gegenstände, insbesondere hochwertige technische Anlagen, sind zusätzlich zu sichern oder aus dem Gefahrenbereich zu entfernen.

Das sollten Kunden der VSMA beachten
Melden Sie uns den Schaden unverzüglich über Ihren zuständigen Kundenbetreuer. Wir übernehmen dann die weitere Kommunikation mit den Versicherern und stimmen das Vorgehen für Sie ab.

Schäden bis zirka EUR 5.000,00 können in der Regel direkt repariert werden. Bei größeren Schäden besprechen wir für Sie die Kostenvoranschläge mit dem Versicherer, damit garantiert ist, dass Sie nicht teilweise auf den Kosten sitzen bleiben. Üblicherweise werden in diesen Fällen auch Außenregulierer oder Sachverständige eingeschaltet, die den Schaden begutachten und die Kostenvoranschläge prüfen. Die Termine werden von der VSMA begleitet.

Bei einer massiven Störung des Betriebsablaufs kann zusätzliche Hilfe eines Sanierungsexperten gefragt sein. Die VSMA kooperiert hierzu mit Spezialisten für die Brand- und Wasserschadensanierung und hat Rahmenverträge für ihre Kunden geschlossen. Diese garantieren eine bevorzugte Unterstützung im Schadenfall. Natürlich koordinieren wir auch hier die Einschaltung und sorgen für schnelle Hilfe.

Elementarschäden mit Allgefahren-Versicherung umfassend absichern
Als Folge des Klimawandels werden Starkregenereignisse auch in Zukunft weiter zunehmen. Die davon ausgehende Gefahr wird dennoch oft unterschätzt – viele Unternehmen sind bis heute nicht ausreichend abgesichert. Gerade in älteren Verträgen sind erweiterte Naturgefahren wie zum Beispiel Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung oder Rückstau, Erdrutsch oder Erdsenkung nicht versichert. Für eine vollumfassende Absicherung aller Elementargefahren empfehlen wir unseren Kunden eine Allgefahren-Versicherung. Diese bietet Deckungsschutz für alle Gefahren, die in den Bedingungen nicht explizit ausgeschlossen wurden.

Sie haben Fragen zum Thema Elementarschäden? Sprechen Sie uns an! Gerne holen wir für Sie ein individuelles Angebot für bisher nicht versicherte Gefahren ein.

 

Beitragsbild: Vasin Lee / Shutterstock

Kontakt:
Frau Nina Becker
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1721
nbecker@vsma.org

 

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