Mittlerweile entsenden viele Mitgliedsfirmen ihre Mitarbeiter wieder auf Dienstreisen ins Ausland. Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Versicherungsschutz im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung nun noch wichtiger. Generell sind die anfallenden Krankheitskosten der Reisenden und deren mitreisenden Familienmitgliedern während Auslandsreisen durch den Arbeitgeber zu ersetzen. Jetzt sind die Arbeitgeber bezüglich der Fürsorgepflicht noch mehr gefordert. Auch die Reisenden sind sensibler geworden und fragen häufig nach, welcher Versicherungsschutz im Falle einer Corona-Erkrankung besteht.

Mitgliedsunternehmen sollten ihren Versicherungsschutz prüfen

Viele Unternehmen haben im Zuge der Pandemie die bestehenden Verträge überprüft und gegebenenfalls festgestellt, dass unzureichender oder gar kein Versicherungsschutz bei Corona-Erkrankungen besteht. Häufig schränken Versicherer den Versicherungsschutz bei Reisewarnungen durch das Auswärtige Amt ein. Auch der Krankenversicherungsschutz im Rahmen von Firmenkreditkarten enthält häufig Ausschlüsse, so dass den Mitarbeitern kein optimaler Schutz zur Verfügung steht.

Versicherungslösung für VDMA-Mitglieder

Über die VSMA kann eine pauschale Auslandsreise-Krankenversicherung für dienstliche Kurzreisen bis zu 90 Tagen abgeschlossen werden, die keine Einschränkungen bezüglich Corona vorsieht. Somit sind automatisch sämtliche Auslandsreisen versichert, eine vorherige Anmeldung mit namentlicher Nennung ist nicht nötig. Abgedeckt sind grundsätzlich Erkrankungen und Freizeitunfälle im Ausland. Arbeits- und Wegeunfälle sind über die Berufsgenossenschaft versichert. Der Versicherungsschutz reicht vom ambulanten Bereich (Arztbesuche, Medikamente usw.) über den stationären Krankenhausaufenthalt bis zur Zahnbehandlung. Selbstverständlich gilt auch der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport versichert. Ebenfalls sind umfangreiche Assistance-Leistungen wie zum Beispiel Kostenübernahme bei einem Krankenhausaufenthalt, Organisation eines Rücktransportes, Informationen über medizinische Leistungsträger und Hilfeleistung bei Medikamenten beinhaltet.

Die langfristige Auslandsreise-Krankenversicherung

Immer öfter werden aber Mitarbeiter auch langfristig für Projekte oder zum Aufbau einer Niederlassung ins Ausland entsendet. Besonders in diesen Fällen ist ein adäquater und serviceorientierter Krankenversicherungsschutz wichtig. Auch diese Reisen können im Rahmen der weitreichenden VSMA-Versicherungslösung abgesichert werden.

Die VSMA kann Ihnen eine leistungsstarke und verwaltungsarme Versicherungslösung bieten, mit der Sie Ihre Fürsorgepflicht erfüllen und Ihre Mitarbeiter ausreichend abgesichert sind.

Beitragsbild: Saklakova / iStock

Kontakt:
Herr Marcus Flier
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1573
mflier@vsma.org

 

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