Naturkatastrophen verursachen immense Schäden. Fehlender Versicherungsschutz kann existenzbedrohend sein, die Folgekosten belasten Bund und Länder. Auf Initiative von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen hat sich der Bundesrat für die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadendeckung ausgesprochen. Die Bundesregierung muss nun ein Gesetz auf den Weg bringen. Könnte eine solidarische Multirisiko-Versicherung wie der französische „Pool Catastrophes Naturelles“ oder eine öffentlich-private Partnerschaft nach dem Vorbild der Extremus-Versicherung eine Lösung sein?

Notwendigkeit einer Elementarschadenversicherung
Schwere Naturkatastrophen, wie zuletzt das Erdbeben in der Türkei und Syrien, richten immense Schäden an. Nach Angaben des Rückversicherers Hannover Rück belaufen sich die versicherten Schäden des Erdbebens auf 3,5 bis 4 Milliarden Euro. Hierzulande verursachte das Hochwasser im Ahrtal im Jahr 2021 den höchsten je gemessenen Schadendurchschnitt. Rund 213.000 Schadenfälle wurden gemeldet, die versicherten Gesamtschäden beliefen sich auf 8,5 Milliarden Euro. Hinzu kommen volkswirtschaftliche und nicht versicherte Schadenanteile, die oft ein Vielfaches betragen. Unternehmer sind daher gut beraten, sich möglichst umfassend gegen Naturgefahren abzusichern. Viele Betriebe in gefährdeten Gebieten haben jedoch bereits heute Schwierigkeiten, einen entsprechenden Versicherungsschutz zu erhalten.

Versicherbarkeit von Betrieben in Risikogebieten problematisch
Die Versicherer nutzen computergestützte Zonierungsmodelle wie zum Beispiel ZÜRS (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen), um die Versicherbarkeit zu prüfen. Je nachdem, in welche Gefahrenzone ein Unternehmen fällt und welche Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, entscheidet der jeweilige Risikoträger, ob und zu welchen Konditionen er Versicherungsschutz anbietet. Eine Entscheidung, die immer häufiger zu Ungunsten der Versicherungswilligen ausfällt. Die Bereitschaft der Versicherer, Elementarschadendeckung anzubieten, ist in den letzten Jahren deutlich gesunken. In Überschwemmungsgebieten erhalten Betriebe oft überhaupt keinen entsprechenden Versicherungsschutz mehr. Eine Entwicklung, die der Wirtschaft schadet und den Standort Deutschland gefährdet. Die Bundesländer fordern daher bereits seit längerem eine Pflichtversicherung gegen Elementargefahren.

Bundesrat beschließt Elementarschaden-Pflichtversicherung
Nachdem die politische Debatte über eine Pflichtversicherung lange Zeit ergebnislos verlaufen war, haben zwei Bundesländer im März mit einer Bundesratsinitiative einen neuen Vorstoß gewagt. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst sagte dem „Handelsblatt“, das Thema dürfe nicht nur unmittelbar nach einer Katastrophe auf der Tagesordnung stehen. Unterstützung erhielt er vom baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Die Bundesregierung habe bisher zu wenig getan, „um sich für die Unwettersaison im Sommer zu wappnen“. Der Bundesrat folgte dem Antrag der Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg und beschloss die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung. Die Bundesregierung soll nun „einen konkreten bundesgesetzlichen Regelungsvorschlag zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung erarbeiten“.

Die Meinungen zur Pflichtversicherung gehen weit auseinander
Der Gesetzentwurf dürfte ein schwieriges Unterfangen werden – die Meinungen über die Pflichtversicherung gehen weit auseinander. Der Vorstoß sei in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation unangebracht, sagte etwa die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Katrin Helling-Plahr. Auch der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte sich bereits klar gegen eine Pflichtversicherung ausgesprochen. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), ist der Meinung, dass den Kundinnen und Kunden nicht die Freiheit genommen werden dürfe, zu entscheiden, ob und wie sie sich versichern. Vielmehr seien präventive Maßnahmen wie ein gesetzliches Bauverbot in überschwemmungsgefährdeten Gebieten notwendig. Ökonomen des Ifo-Instituts sprachen sich dagegen klar für eine Pflichtversicherung aus. Viele Versicherungsnehmer würden sich in Erwartung staatlicher Hilfen im Schadensfall gegen eine teure Versicherung entscheiden. Eine Pflichtversicherung könne dieses „Samariterdilemma“ des Staates lösen.

„Pool Catastrophes Naturelles“ oder Extremus-Versicherung als Vorbilder?
Vor der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs könnte sich ein Blick nach Frankreich lohnen. Dort gibt es eine besondere Form der Elementarschadenversicherung, den so genannten „Pool Catastrophes Naturelles“. Das französische Modell einer solidarischen Multirisiko-Versicherung wurde bereits 1982 gesetzlich eingeführt und stellt eine Kombination aus obligatorischer privater Sachversicherung und staatlicher Rückversicherung dar. Beide Versicherungen unterliegen der staatlichen Aufsicht und haben gesetzliche Vorgaben. Für betriebliche Versicherungen wäre auch ein Absicherungsmodell unter Beteiligung der Versicherungswirtschaft und des Staates nach dem Vorbild der Extremus-Versicherungs-Aktiengesellschaft denkbar (öffentlich-private Partnerschaft). „Extremus könnte mit Klima- und anderen Schäden ausgebaut oder eine weitere Gesellschaft nach diesem Vorbild geschaffen werden“, sagt Jürgen Seiring, Geschäftsführer der VSMA GmbH.

Empfehlungen der VSMA
Unabhängig vom Stand der politischen Diskussion empfehlen wir Ihnen dringend, Ihren Versicherungsschutz gegen Naturgefahren noch vor der Unwettersaison im Sommer überprüfen zu lassen und sich möglichst umfassend abzusichern. Darüber hinaus sollten Sie in bekannten Risikobereichen präventive Maßnahmen zum Schutz des eigenen Unternehmens oder des Zuhauses ergreifen. Gerne stehen wir Ihnen bei der Überprüfung Ihrer individuellen Elementarrisiken zur Verfügung und holen ein entsprechendes Versicherungsangebot für Sie ein.

 

 

Beitragsbild: SSKH-Pictures / Shutterstock

Kontakt:
Frau Nina Becker
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1721
nbecker@vsma.org

 

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